04.06.2013 Aufrufe

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Ausschreibung sich überschneidender Lose in einem Verfahren<br />

Die nach den bisherigen europaweiten Erfahrungen mit der Ausschreibung von <strong>PPP</strong> <strong>im</strong><br />

Hochbau am häufigsten gewählten Varianten sind jedoch nicht Ausschreibungen verschiedener<br />

Leistungen in getrennten Verfahren, sondern parallele Ausschreibungen in einem<br />

Verfahren (nach ABC-Modell oder C-Verfahren). Auftraggeber schätzten in der Vergangenheit<br />

insbesondere das ABC-Verfahren zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von <strong>PPP</strong>-Projekten<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu Modellen der konventionellen Vergabe der Leistungen. Eine „Doppelausschreibung“<br />

nach dem „ABC-Modell“ (dem sogenannten Thüringer Modell) besteht aus mindestens<br />

den Teilen A (Bauleistung als Generalunternehmerangebot), B (Finanzierung) und C<br />

(Bau und Finanzierung aus einer Hand, sog. Investorenmodell). Bei Teil C handelt es sich<br />

um einen privat finanzierten und realisierten Bau, der unter Einräumung von Erwerbsoptionen<br />

langfristig an die öffentliche Hand zur Nutzung überlassen wird. Ist zusätzlich der Betrieb<br />

zu vergeben, muss dieser gesondert und zusätzlich als Element einer Einzel- und Gesamtleistung<br />

ausgewiesen werden (ABCD) 1108 . Wegen der Überschneidung der Lose ist der Begriff<br />

„Doppelausschreibung“ für dieses Modell treffender als der häufig verwendete Begriff<br />

der Parallelausschreibung 1109 .<br />

Bei einer „Doppelausschreibung“ bestehen die für eine „Parallelausschreibung“ ausgeführten<br />

Risiken nicht in der gleichen Weise. Zwar werden auch hier tatsächlich häufig Planungs- und<br />

Vorbereitungsmängel für ein Vorhaben zunächst auf Kosten der Bieter kompensiert. Aber es<br />

besteht zumindest die Möglichkeit, die Angebote zu den sich überschneidenden Varianten<br />

nach wettbewerblichen und nicht diskr<strong>im</strong>inierenden Kriterien zu vergleichen und zu bewerten.<br />

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Auftraggeber diese Kriterien <strong>im</strong> Vorhinein<br />

festlegt und auch verlässlich und nachvollziehbar in den Vergabeunterlagen bzw. in der Bekanntmachung<br />

veröffentlicht.<br />

Von der Rechtsprechung wird die Durchführung einer Doppelausschreibung dann nicht von<br />

vornherein als unzulässig angesehen, wenn die berechtigten Interessen der Bieter <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf einen zumutbaren Arbeitsaufwand gewahrt werden 1110 , das Verfahren für die<br />

1108<br />

Eschenbruch, Beilage zu BB 2000, 8 (19).<br />

1109<br />

Vgl. Prieß, VergabeR 2001, 392, 400, Anm. zu KG, Beschluss vom 22.8.2001.<br />

1110 Dies kann möglicherweise durch eine Klarstellung in den Verdingungsunterlagen erfolgen,<br />

dass Bietern für Lose, auf die kein Zuschlag erteilt wird, die Angebotserstellungskosten erstattet<br />

werden, vgl. Prieß, VergabeR 2001, 392 (400), Anm. zu KG, Beschluss vom 22.8.2001;<br />

so wohl auch VÜA Bund, Beschluss vom 14.4.1997, 1 VÜ 24/96 –27/96, in: Fischer/Noch,<br />

Entscheidungspraxis europäisches Vergaberecht, III. 33, S. 8.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 368

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!