Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
bots <strong>im</strong> Rahmen des Vergabeprozesses bei Bedarf kurzfristig eine weitere verbindliche<br />
Auskunft erlangen zu können.<br />
Da es mit relativ hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden wäre, wenn sie für jeden<br />
Bieter ggf. mehrere Auskünfte abgeben müsste, sollte geprüft werden, inwieweit ggf. für eine<br />
solche besondere Dienstleistung eine entsprechende Gebühr erhoben werden könnte, um<br />
die zusätzlichen Kosten der Finanzverwaltung abzudecken.<br />
Es wäre darüber hinaus aus unserer Sicht sinnvoll - zumindest für eine gewisse Übergangszeit<br />
- eine "Prüfkommission für <strong>PPP</strong>-Hochbaumaßnahmen" einzurichten (z.B. <strong>im</strong> Rahmen<br />
eines Kompetenzzentrums und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet, auch <strong>im</strong><br />
Verhältnis zu den Finanzämtern der verschiedenen Bieter). An diese könnten sich die Bieter<br />
auf freiwilliger Basis wenden, um mögliche, typischerweise <strong>im</strong> Vorfeld eines Vergabeverfahrens<br />
bei einzelnen Bietern auftretende Anfragen, kurzfristig beantwortet zu bekommen.<br />
Hierdurch ließen sich Synergieeffekte und eine einheitliche steuerliche Behandlung aller<br />
Bieter gewährleisten 1257 .<br />
Das Vergaberecht könnte das Steuerrecht diesbezüglich insoweit flankieren, als die ausschreibende<br />
Stelle zu Beginn des Verfahrens und jeweils bei einer Veränderung der Bedingungen<br />
innerhalb eines Verhandlungsverfahrens, die von ihr selbst initiiert sind, verpflichtet<br />
wäre, den Bietern ausreichend Zeit zur Klärung steuerlicher Fragen zu gewähren. Dies wäre<br />
jedoch nur dann realisierbar, wenn die Frist zur Erstellung einer verbindlichen Auskunft einen<br />
gewissen zeitlichen Rahmen nicht überschreitet.<br />
8.3 Steuerrechtliche Untersuchung und Opt<strong>im</strong>ierung unter Berücksichtigung der<br />
zivilrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Strukturierung der Leistungserbringung<br />
Zwischen den Konsortialpartnern und dem Auftraggeber wurden die zu behandelnden<br />
Modellvarianten für die weitere Bearbeitung (<strong>PPP</strong>-Vertragsmodelle) festgelegt. Eine solche<br />
Festlegung sollte einem einheitlichen Grundverständnis und einer klaren Abgrenzbarkeit der<br />
einzelnen Vertragsmodelle sowie als Untersuchungsraster für den rechtlichen Leistungsteil<br />
1257 In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es bereits seit dem 1. Februar 1995 eine<br />
Prüfkommission Kommunal-Leasing gibt, wobei die obersten Finanzbehörden des Bundes<br />
und der Länder 1998 die Verfahrensgrundsätze der Prüfkommission geändert haben. Danach<br />
erfolgt eine Erörterung von Einzelfällen unter der Voraussetzung, dass ihnen grundsätzliche<br />
Bedeutung zukommt, weil die Zurechnungsfrage anhand der vorliegenden Verwaltungsanweisungen<br />
und der bisher getroffenen Einzelfallentscheidungen nicht eindeutig gelöst werden<br />
kann, vgl. Christen, in: Kroll, Leasing-Handbuch für die öffentliche Hand, S. 27.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 412