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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

bots <strong>im</strong> Rahmen des Vergabeprozesses bei Bedarf kurzfristig eine weitere verbindliche<br />

Auskunft erlangen zu können.<br />

Da es mit relativ hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden wäre, wenn sie für jeden<br />

Bieter ggf. mehrere Auskünfte abgeben müsste, sollte geprüft werden, inwieweit ggf. für eine<br />

solche besondere Dienstleistung eine entsprechende Gebühr erhoben werden könnte, um<br />

die zusätzlichen Kosten der Finanzverwaltung abzudecken.<br />

Es wäre darüber hinaus aus unserer Sicht sinnvoll - zumindest für eine gewisse Übergangszeit<br />

- eine "Prüfkommission für <strong>PPP</strong>-Hochbaumaßnahmen" einzurichten (z.B. <strong>im</strong> Rahmen<br />

eines Kompetenzzentrums und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet, auch <strong>im</strong><br />

Verhältnis zu den Finanzämtern der verschiedenen Bieter). An diese könnten sich die Bieter<br />

auf freiwilliger Basis wenden, um mögliche, typischerweise <strong>im</strong> Vorfeld eines Vergabeverfahrens<br />

bei einzelnen Bietern auftretende Anfragen, kurzfristig beantwortet zu bekommen.<br />

Hierdurch ließen sich Synergieeffekte und eine einheitliche steuerliche Behandlung aller<br />

Bieter gewährleisten 1257 .<br />

Das Vergaberecht könnte das Steuerrecht diesbezüglich insoweit flankieren, als die ausschreibende<br />

Stelle zu Beginn des Verfahrens und jeweils bei einer Veränderung der Bedingungen<br />

innerhalb eines Verhandlungsverfahrens, die von ihr selbst initiiert sind, verpflichtet<br />

wäre, den Bietern ausreichend Zeit zur Klärung steuerlicher Fragen zu gewähren. Dies wäre<br />

jedoch nur dann realisierbar, wenn die Frist zur Erstellung einer verbindlichen Auskunft einen<br />

gewissen zeitlichen Rahmen nicht überschreitet.<br />

8.3 Steuerrechtliche Untersuchung und Opt<strong>im</strong>ierung unter Berücksichtigung der<br />

zivilrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Strukturierung der Leistungserbringung<br />

Zwischen den Konsortialpartnern und dem Auftraggeber wurden die zu behandelnden<br />

Modellvarianten für die weitere Bearbeitung (<strong>PPP</strong>-Vertragsmodelle) festgelegt. Eine solche<br />

Festlegung sollte einem einheitlichen Grundverständnis und einer klaren Abgrenzbarkeit der<br />

einzelnen Vertragsmodelle sowie als Untersuchungsraster für den rechtlichen Leistungsteil<br />

1257 In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es bereits seit dem 1. Februar 1995 eine<br />

Prüfkommission Kommunal-Leasing gibt, wobei die obersten Finanzbehörden des Bundes<br />

und der Länder 1998 die Verfahrensgrundsätze der Prüfkommission geändert haben. Danach<br />

erfolgt eine Erörterung von Einzelfällen unter der Voraussetzung, dass ihnen grundsätzliche<br />

Bedeutung zukommt, weil die Zurechnungsfrage anhand der vorliegenden Verwaltungsanweisungen<br />

und der bisher getroffenen Einzelfallentscheidungen nicht eindeutig gelöst werden<br />

kann, vgl. Christen, in: Kroll, Leasing-Handbuch für die öffentliche Hand, S. 27.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 412

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