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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

und wirtschaftliche Mittel verfügt (vgl. § 2 Nr. 1 VOB/A). Fachkundig ist der Bieter, der über<br />

die in dem betreffenden Fachgebiet notwendigen technischen Kenntnisse verfügt, um die für<br />

die Vorbereitung und Ausführung erforderliche Leistung zu erbringen 1050 . Der Bieter ist leistungsfähig,<br />

wenn sein Betrieb in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller<br />

Hinsicht so ausgestattet ist, dass er die Gewähr und die Sicherheit für eine fach- und fristgerechte<br />

Ausführung der zu erbringenden Bau- und weiterer Leistungen bietet 1051 . Der Bieter ist<br />

zuverlässig, wenn er seinen gesetzlichen Verpflichtungen – auch zur Entrichtung von Steuern<br />

und sonstigen Abgaben - nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie<br />

Ausführung der ausgeschriebenen und vom Bieter angebotenen Bauleistungen bzw. anderer<br />

Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistung)<br />

erwarten lässt 1052 . Die Art und der Umfang der Nachweise, die der Auftraggeber<br />

zwecks Eignungsprüfung vom Bieter verlangen kann, sind in § 8 Nr. 3 VOB/A festgelegt und<br />

müssen sich <strong>im</strong> Rahmen des objektiv gebotenen, sachlichen Informationsbedürfnisses halten<br />

1053 .<br />

7.7.5.4 Zuschlagskriterien<br />

Gemäß § 10a VOB/A sind in dem Anschreiben, sofern nicht in der Bekanntmachung angegeben<br />

(§ 17a Nr. 2 bis 4 VOB/A), die maßgebenden Wertungskriterien für den Zuschlag<br />

möglichst in der Reihenfolge der Ihnen zuerkannten Bedeutung aufzuführen. Nach § 25 Nr. 3<br />

Abs. 2 VOB/A soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden,. das unter Berücksichtigung<br />

aller Gesichtspunkte als das wirtschaftlichste erscheint. Es ist zu ermitteln, bei welchem Angebot<br />

die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung und der Angebotspreis unter Berücksichtigung<br />

aller Wertungskriterien <strong>im</strong> bestmöglichen Verhältnis zueinander stehen 1054 . Neben<br />

technischen und wirtschaftlichen Kriterien (z. B. Angebotspreis, Unterhaltungs- und Betriebskosten)<br />

können für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit auch besondere Kriterien maßgeblich<br />

sein, die sich durch Bezug auf das einzelne Projekt ergeben ( z.B. gestalterische und<br />

funktionsbedingte Gesichtspunkte, Nutzungsdauer und Ausführungsfrist) 1055 . Bei der Beurteilung<br />

der Wirtschaftlichkeit i.S. des § 25 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A dürfen grundsätzlich nur<br />

1050<br />

Vgl. VÜA Bund, Beschl. v. 17. Dezember 1997, 1 VÜ 23/97.<br />

1051<br />

Vgl. OLG Karlsruhe, NZBau 2002, 109.<br />

1052<br />

Vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 540.<br />

1053<br />

Vgl. Prieß/Hausmann, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 8 Rn. 69.<br />

1054 Vgl. Brinker/Ohler, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 25 Rn. 78.<br />

1055 Vgl. EuGH, Urteil v. 20. September 1988, Rs. 31/87, Slg. 1988, 4635.<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 357

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