Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS
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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />
ginn steuerpflichtige Erträge entstehen können, während der Liquiditätszufluss erst pro rata<br />
temporis erfolgt.<br />
Bei einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist eine Nutzung der<br />
steuerlichen Verluste auf der Ebene der Anteilseigner grundsätzlich nicht möglich. Laufende<br />
Verluste verbleiben auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und werden <strong>im</strong> Gegensatz zur<br />
Rechtsform der Personengesellschaft nicht den einzelnen Anteilseignern zugerechnet. Eine<br />
Verlustnutzung auf Ebene der Anteilseigner kommt aber ausnahmsweise <strong>im</strong> Rahmen von<br />
Teilwertabschreibungen bei Personengesellschaften in Betracht. Teilwertabschreibungen auf<br />
Anteile an Kapitalgesellschaften <strong>im</strong> Betriebsvermögen der Personengesellschaft dürfen zur<br />
Hälfte vom Einkommen abgezogen werden, jedoch nur, wenn die Anteilseigner der Personengesellschaft<br />
natürliche Personen sind. Ferner wäre körperschaftsteuerlich eine Verlustzurechnung<br />
<strong>im</strong> Rahmen einer Organschaft möglich. Dabei ist zu beachten, dass kürzlich die<br />
körperschaftsteuerliche "Mehrmütter-Organschaft" abgeschafft wurde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2<br />
KstG n.F.) 1227 .<br />
Hat die Projektgesellschaft die Rechtsform einer Personengesellschaft, wird den einzelnen<br />
Gesellschaftern <strong>im</strong> Rahmen der Gewinnermittlung das von der Projektgesellschaft erzielte<br />
Ergebnis (hier: Verluste) entsprechend ihren Beteiligungen zugerechnet. Steuerlich sind<br />
jedoch diese Verluste nur in best<strong>im</strong>mtem Umfang nutzbar (z.B. ist § 15 a EstG für Kommanditisten<br />
zu beachten, deren Verluste nur bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage berücksichtigt<br />
werden können).<br />
Insgesamt ist die Rechtsform einer Personengesellschaft <strong>im</strong> Grundsatz geeigneter als die<br />
einer Kapitalgesellschaft, um Verluste der Projektgesellschaft auf der Ebene der Anteilseigner<br />
geltend machen zu können. Allerdings sind die Möglichkeiten, Verluste aus Investitionen<br />
steuerlich geltend zu machen, in den letzten Jahren grundsätzlich eingeschränkt worden<br />
(Wegfall von Sonderabschreibungen).<br />
8.2.1.2 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung und bilanzsteuerrechtliche Behandlung in<br />
Abhängigkeit der Vertragsausgestaltung<br />
Ein grundsätzliches bilanzsteuerrechtliches Problem bei <strong>PPP</strong>-Projekten ist, ob die Erträge<br />
be<strong>im</strong> Auftragnehmer - wie die Liquiditätsflüsse - pro rata temporis anfallen, oder ob bzw.<br />
inwieweit es bereits mit der Erstellung einer best<strong>im</strong>mten Hochbaumaßnahme zur Ertragsrealisierung<br />
kommt. Soweit eine Ertragsrealisierung zum Anfang der Vertragslaufzeit anzuneh-<br />
1227 Mit Wirkung vom VZ 2003 durch Gesetz vom 16. Mai 2003, BGBl., Teil I, S. 660.<br />
<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 393