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Gutachten "PPP im öffentlichen Hochbau" - Band 2 ... - BMVBS

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Beratergruppe – „<strong>PPP</strong> <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> Hochbau“<br />

Weg mit Schulbaupauschalen entwickelt, die für einen nur noch funktional umschriebenen<br />

Zweck eingesetzt werden darf. Deswegen wird dieser Weg gesondert dargestellt.<br />

9.5.1 Vertragsmodell I<br />

Bei diesem Vertragsmodell errichtet und betreibt der Auftragnehmer das Objekt für eine<br />

best<strong>im</strong>mte Zeit, um am Ende das Eigentum auf den Auftraggeber zu übertragen. Der Auftraggeber<br />

zahlt ein monatliches Entgelt. Außerdem übern<strong>im</strong>mt der Auftragnehmer die<br />

Unterhaltung und best<strong>im</strong>mte gebäudebezogene Dienstleistungen.<br />

9.5.1.1 Hochschulbauförderung<br />

Die auf den Erwerb und die Finanzierung entfallende Teile der Vergütung des Auftragnehmers<br />

sind förderfähig, da der Auftraggeber am Ende der Vertragsdauer Eigentum an dem<br />

Objekt erwirbt, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 HBFG.<br />

9.5.1.2 Schulbauförderung<br />

Die Mittel der herkömmlichen Schulbauförderung sind auf den Bau, teilweise auch auf die<br />

Erstausstattung von Schulen zu verwenden. Eine Finanzierung allein der Nutzung und des<br />

Betriebs mit diesen Mitteln ist deswegen nicht möglich. Hingegen sprechen keine Erwägungen<br />

dagegen, den auf den Erwerb entfallenden Teil der Kosten mit Mitteln der Schulbauförderung<br />

zu finanzieren.<br />

9.5.1.3 Schulbauförderung in Nordrhein-Westfalen<br />

Die Schulpauschale deckt die Entgelte des Schulträgers, der ein Schulgebäude <strong>im</strong> Wege<br />

des Vertragsmodells I beschafft, ab. Eine Einschränkung ist insoweit zu machen, als auch<br />

nicht auf den Unterhalt oder die Instandsetzung des Gebäudes sowie der Außenanlagen<br />

gerichtete Dienstleistungen (Hausmeister, Betrieb einer Schulküche etc.) Gegenstand des<br />

Vertrags sind. Da es sich aber insoweit um deutlich und klar abgrenzbare Leistungen handelt,<br />

sollte die Aufteilung eines Vertrags oder wenigstens die Aufteilung des vom Schulträger<br />

zu entrichtenden Entgelts keine Probleme bereiten.<br />

9.5.2 Vertragsmodell II<br />

Bei diesem Modell plant, baut und finanziert der Auftragnehmer das Objekt und übern<strong>im</strong>mt<br />

best<strong>im</strong>mte Unterhaltungsarbeiten und objektbezogene Dienstleistungen. Er räumt dem<br />

Auftraggeber eine Option ein, das Objekt am Ende des Vertrages dann zu erwerben. Der<br />

<strong>Band</strong> II: Rechtliche Rahmenbedingungen 510

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