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Leadership in der psychiatrischen Pflege (2009)

Kongressband Dreiländerkongress 2009 in Wien

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- <strong>Pflege</strong>bedarf und daraus abgeleitete <strong>Pflege</strong>leistungen s<strong>in</strong>d wissenschaftlich<br />

herzuleiten und ständig <strong>in</strong> Frage zu stellen!<br />

- Der <strong>Pflege</strong>bedarf sollte als <strong>in</strong>dividueller Anspruch verstanden werden!<br />

- Nach Möglichkeit sollte mittels empirischer Methoden <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuelle<br />

<strong>Pflege</strong>bedarf ermittelt werden, ausgehend von empirisch falsifizierten<br />

Hypothesen!<br />

- Die Qualitätsstandards müssen laut aktuellen pflegewissenschaftlichen<br />

Standards def<strong>in</strong>iert werden!<br />

- Die notwendigen Personalqualifikationen müssen bestimmt se<strong>in</strong>!<br />

Im Folgenden soll die Frage debattiert werden, wie e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>personalbemessungs<strong>in</strong>strument<br />

konzipiert se<strong>in</strong> könnte und sollte. Entscheidende Voraussetzungen<br />

s<strong>in</strong>d bereits erörtert worden. E<strong>in</strong> qualitatives Mess<strong>in</strong>strument ersche<strong>in</strong>t<br />

zum<strong>in</strong>dest gegenwärtig nicht durchsetzbar, sodass e<strong>in</strong>e pauschalisierte<br />

und gruppenspezifische Ermittlung des <strong>Pflege</strong>bedarfes s<strong>in</strong>nvoll ersche<strong>in</strong>t.<br />

Ist die <strong>Pflege</strong> demenziell erkrankter Menschen messbar?<br />

Die Notwendigkeit <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit - im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Allokationsentscheidung<br />

- <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> vorausgesetzt, ist die pauschalisierte Personalbemessung für<br />

die Psychiatrie und somit auch für die Gerontopsychiatrie unabd<strong>in</strong>gbar:<br />

- Der <strong>Pflege</strong>bedarf müsste durch die <strong>Pflege</strong>wissenschaft allgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlich<br />

def<strong>in</strong>iert werden.<br />

- Die h<strong>in</strong>terlegten M<strong>in</strong>utenwerte müssten empirisch ermittelt werden.<br />

DRGs für die Psychiatrie?<br />

Ist e<strong>in</strong> pauschalisiertes System - vergleichbar mit den DRGs - für die Psychiatrie<br />

denkbar, und welche Auswirkungen hätte es auf die psychiatrische <strong>Pflege</strong>?<br />

Allerd<strong>in</strong>gs muss hier festgestellt werden, dass die Zeit diese Fragestellung<br />

bereits beantwortet hat. Die Psych-PV wird zum 01.01.2013 durch e<strong>in</strong> pauschalisiertes<br />

System ersetzt werden. Es wird ke<strong>in</strong>e Fallpauschale, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e<br />

Tagespauschale auf e<strong>in</strong>en klar def<strong>in</strong>ierten Behandlungsfall darstellen. Da zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt <strong>der</strong> Erfüllungsstand/die Umsetzung <strong>der</strong> Psych-PV<br />

sehr unterschiedlich s<strong>in</strong>d, können die Auswirkungen nur hypothetisch benannt<br />

werden.<br />

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