Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
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6.3 Kapazitätsengpässe im Übertragungsnetz aufgrund <strong>von</strong> Elektromobilität<br />
zwischen Erzeugung und Verbrauch herzustellen. Erst wenn die Auslastung aller Grundlastkraftwerke<br />
unter 60% liegt werden einzelne Kraftwerke gemäß der Merit Order abgeschaltet<br />
bis eine Auslastung <strong>von</strong> 60% erreicht ist. Mittel- und Spitzenlastkraftwerke werden im Dispatch<br />
erst berücksichtigt, wenn die Auslastung aller Grundlastkraftwerke bei 95% liegt. Diese<br />
Obergrenze wurde gewählt, um die verpflichtende Vorhaltung <strong>von</strong> Regelenergie zu berücksichtigen<br />
[BDEW, 2007].<br />
6.3.2 Einfluss des Ladens <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen auf das Übertragungsnetz<br />
6.3.2.1 Methodik der Untersuchung<br />
Wie im Abschnitt 6.2 gezeigt wurde, führt der Ausbau der Windenergie zu Überlastungen im<br />
Übertragungsnetz und macht einen weiteren Netzausbau erforderlich, wenn man die Integration<br />
zusätzlicher Energiemengen aus Windenergie ermöglichen möchte. Um eine Analyse<br />
der potentiellen Leitungsbelastungen durch xEV zu ermöglichen, werden in diesem Abschnitt<br />
einzelne Netzsituationen bei niedriger bis moderater Windeinspeisung untersucht. So<strong>mit</strong> soll<br />
vermieden werden, dass die Netzbelastung durch Windenergieintegration die zu untersuchende<br />
Problematik der Integration <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen überlagert.<br />
In einer Worst-Case-Analyse wurde für die Netzmodelle 2020 und 2030 angenommen, dass<br />
keine Windenergie und keine Kapazitäten aus Pumpspeicherkraftwerken zum Zeitpunkt der<br />
Spitzenlast zur Verfügung stehen. Anschließend wurde die Anzahl der gleichzeitig ladenden<br />
EVs erhöht bis es zu Verletzungen der Grenzwerte für die Leitungsbelastung oder des<br />
Spannungsbandes kam. Da die Erzeugungskapazitäten der Pumpspeicherkraftwerke aufgrund<br />
ihrer schnellen Regelbarkeit zur Deckung der Spitzenlast verwendet werden, wurde<br />
außerdem <strong>mit</strong> der gleichen Methode ein zweites, abgemildertes Worst-Case-Szenario getestet.<br />
In diesem ist zwar immer noch keine Windeinspeisung, dafür aber die Einspeisung aus<br />
den im Netzmodell implementierten Pumpspeicherkraftwerken erlaubt.<br />
Die Veränderung des Kraftwerksparks in den Netzmodellen 2020 und 2030 richtet sich nach<br />
Szenario-Rechnungen des ebenfalls in NET-ELAN verwendeten Energiemodells IKARUS<br />
(vergleiche hierzu Kapitel 7.4 und Abschnitt 6.2.1.3). Die darin berücksichtigten Klimaschutzziele<br />
der Bundesregierung und der Kernenergieausstieg führen zu einem Rückgang der installierten<br />
Leistung konventioneller Kraftwerke zugunsten eines starken Windenergieausbaus.<br />
Daher sind die beiden eben skizzierten Worst-Case-Szenarien vor allem bezüglich der<br />
Analysen im Netzmodell 2030 nicht allein aussagekräftig, da man generell <strong>mit</strong> einer Windeinspeisung<br />
aufgrund der hohen Erzeugungskapazitäten onshore und offshore rechnen<br />
muss. Abbildung 92 und Abbildung 93 zeigen Häufigkeitsverteilungen für die Windenergieeinspeisung<br />
in den Netzmodellen 2020 bzw. 2030. Alle Winddaten sind auf Basis der tatsächlich<br />
gemessenen Windeinspeisungen 2010 und dem angenommenen Anstieg der installierten<br />
Leistung hochgerechnet.<br />
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