Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.3 Energiemodell<br />
Weitere Parameter wie die Energiedichten der Batterien und der Leistungsbedarf der Nebenverbraucher<br />
werden in Anlehnung an Expertenwissen und verschiedene Literaturquellen<br />
festgelegt. Danach folgt der iterative Prozess zur Dimensionierung der Triebstrangkomponenten,<br />
der im Folgenden in „Dimensionierung des Energiewandlers“ und „Dimensionierung<br />
des Energiespeichers“ beschrieben wird. Hierbei muss jedoch festgehalten werden, dass<br />
beide Prozesse sich gegenseitig beeinflussen. So wird eine größer dimensionierte elektrische<br />
Maschine zu einer anderen Dimensionierung des Energiespeichers führen und umgekehrt<br />
wird bei Auswahl einer kleinen Batterie die Masse des Fahrzeugs sinken und der aus<br />
den Fahrwiderständen resultierende Antriebsleistungsbedarf ebenfalls reduziert.<br />
Dimensionierung des Energiewandlers<br />
In einem ersten Schritt wird die Nennleistung (Dauerleistung) der elektrischen Maschine des<br />
BEV und des REEV vom konventionellen Referenzfahrzeug desselben Fahrzeugsegmentes<br />
übernommen. Da die elektrische Maschine die Möglichkeit besitzt, kurzzeitig im Überlastbereich<br />
betrieben zu werden, wird als Referenz für die dauerhaft abrufbare Leistung der E-<br />
Maschine die „Kleinstmotorisierung“ des konventionell angetriebenen Fahrzeugs angenommen.<br />
Die Auslegung der Dauerleistung des PHEV stützt sich hingegen auf Literaturquellen<br />
und die Klassengrenze für Vollhybridfahrzeuge, nach der ein Hybridfahrzeug ab einer Nennleistung<br />
der elektrischen Maschine <strong>von</strong> über 20 kW als Vollhybrid anzusehen ist. Die Dauerleistung<br />
des PHEV wird <strong>mit</strong> 25 kW beziffert.<br />
Zur Überprüfung der erreichbaren Fahrleistungen und zur Anpassung der Nennleistung an<br />
den Bedarf wird für alle Antriebskonzepte und Fahrzeugsegmente der Leistungsbedarf in<br />
Abhängigkeit der Geschwindigkeit bei Steigungen <strong>von</strong> 4%, 10% und 30% errechnet (siehe<br />
Abbildung 39 und Abbildung 40). Es handelt sich dabei um die zulässigen Steigungen auf<br />
den Bundesautobahnen, den Kreis- und Alpenstraßen. Die aus dem Diagramm entnehmbaren<br />
Höchstgeschwindigkeiten können so <strong>mit</strong> der jeweiligen Bemessungsgeschwindigkeit abgeglichen<br />
werden.<br />
Als weiteres Kriterium zur Dimensionierung des Energiewandlers wird eine Steigfähigkeit der<br />
Fahrzeuge <strong>von</strong> 50% gefordert. Diese als „typisch“ anzusehende Forderung richtet sich vor<br />
allem an das Antriebsmoment und beeinflusst da<strong>mit</strong> auch die Wahl der Übersetzung, die<br />
nach der Wahl der E-Maschine sich als Kompromiss zwischen Steigfähigkeit, Höchstgeschwindigkeit<br />
und Verbrauchseffizienz ergibt.<br />
Seite 67