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Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL

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5.3 Energiemodell<br />

Weitere Parameter wie die Energiedichten der Batterien und der Leistungsbedarf der Nebenverbraucher<br />

werden in Anlehnung an Expertenwissen und verschiedene Literaturquellen<br />

festgelegt. Danach folgt der iterative Prozess zur Dimensionierung der Triebstrangkomponenten,<br />

der im Folgenden in „Dimensionierung des Energiewandlers“ und „Dimensionierung<br />

des Energiespeichers“ beschrieben wird. Hierbei muss jedoch festgehalten werden, dass<br />

beide Prozesse sich gegenseitig beeinflussen. So wird eine größer dimensionierte elektrische<br />

Maschine zu einer anderen Dimensionierung des Energiespeichers führen und umgekehrt<br />

wird bei Auswahl einer kleinen Batterie die Masse des Fahrzeugs sinken und der aus<br />

den Fahrwiderständen resultierende Antriebsleistungsbedarf ebenfalls reduziert.<br />

Dimensionierung des Energiewandlers<br />

In einem ersten Schritt wird die Nennleistung (Dauerleistung) der elektrischen Maschine des<br />

BEV und des REEV vom konventionellen Referenzfahrzeug desselben Fahrzeugsegmentes<br />

übernommen. Da die elektrische Maschine die Möglichkeit besitzt, kurzzeitig im Überlastbereich<br />

betrieben zu werden, wird als Referenz für die dauerhaft abrufbare Leistung der E-<br />

Maschine die „Kleinstmotorisierung“ des konventionell angetriebenen Fahrzeugs angenommen.<br />

Die Auslegung der Dauerleistung des PHEV stützt sich hingegen auf Literaturquellen<br />

und die Klassengrenze für Vollhybridfahrzeuge, nach der ein Hybridfahrzeug ab einer Nennleistung<br />

der elektrischen Maschine <strong>von</strong> über 20 kW als Vollhybrid anzusehen ist. Die Dauerleistung<br />

des PHEV wird <strong>mit</strong> 25 kW beziffert.<br />

Zur Überprüfung der erreichbaren Fahrleistungen und zur Anpassung der Nennleistung an<br />

den Bedarf wird für alle Antriebskonzepte und Fahrzeugsegmente der Leistungsbedarf in<br />

Abhängigkeit der Geschwindigkeit bei Steigungen <strong>von</strong> 4%, 10% und 30% errechnet (siehe<br />

Abbildung 39 und Abbildung 40). Es handelt sich dabei um die zulässigen Steigungen auf<br />

den Bundesautobahnen, den Kreis- und Alpenstraßen. Die aus dem Diagramm entnehmbaren<br />

Höchstgeschwindigkeiten können so <strong>mit</strong> der jeweiligen Bemessungsgeschwindigkeit abgeglichen<br />

werden.<br />

Als weiteres Kriterium zur Dimensionierung des Energiewandlers wird eine Steigfähigkeit der<br />

Fahrzeuge <strong>von</strong> 50% gefordert. Diese als „typisch“ anzusehende Forderung richtet sich vor<br />

allem an das Antriebsmoment und beeinflusst da<strong>mit</strong> auch die Wahl der Übersetzung, die<br />

nach der Wahl der E-Maschine sich als Kompromiss zwischen Steigfähigkeit, Höchstgeschwindigkeit<br />

und Verbrauchseffizienz ergibt.<br />

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