Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
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5.3 Energiemodell<br />
Die Vorgaben werden getroffen und gehen in die Fahrzeugauslegung ein. Dabei ist zwischen<br />
der Dimensionierung der Energiewandler („Leistungsauslegung“ LA) und der Dimensionierung<br />
des Energiespeichers („Energieauslegung“ EA) zu unterscheiden. Beide Auslegungsteile<br />
werden iterativ durchgeführt und beeinflussen sich gegenseitig durch die Fahrzeugmasse:<br />
So werden bei der Leistungsauslegung die Nennleistungen der Energiewandler berechnet,<br />
während es in der Energieauslegung um die die Auslegung des Energiespeichers geht. Die<br />
Erhöhung der Nennleistung eines Energiewandlers führt durch die vorgegebene Leistungsdichte<br />
zu einer Erhöhung der Fahrzeugmasse. Diese wiederum beeinflusst die Performance<br />
(z.B. die Beschleunigungsfähigkeit) des Fahrzeugs, weshalb die Leistungsauslegung iterativ<br />
vorgenommen werden muss. Das zusätzliche Fahrzeuggewicht beeinflusst allerdings auch<br />
den Verbrauch des Fahrzeugs und verringert seine Reichweite. Um die vorgegebene Reichweite<br />
einhalten zu können, muss die Batterie größer dimensioniert werden. Das zusätzliche<br />
Gewicht der Batterie wirkt sich wieder auf den Verbrauch und auf die Performance aus, weshalb<br />
beide Auslegungsprozesse iterativ gestaltet werden müssen.<br />
Die einzelnen Schritte der Fahrzeugauslegung werden im Folgenden näher erläutert.<br />
Zur Bestimmung der Annahmen über die elektrische Reichweite und die zu dimensionierenden<br />
Fahrzeugkonzepte fließen sowohl Daten aus der MiD-Studie, die eine Aussage darüber<br />
zulassen, wie sich die tatsächlich benötigte Reichweite darstellt, als auch Beurteilungen <strong>von</strong><br />
Kundenwünschen ein. Als Ergebnis der Gegenüberstellung <strong>von</strong> Kundenwunsch und tatsächlichem<br />
Bedarf werden die elektrischen Reichweiten <strong>von</strong> 120 km für das BEV, 50 km für das<br />
REEV sowie 30 km für das PHEV festgelegt. Die drei Antriebskonzepte werden mehreren<br />
Fahrzeugsegmenten zugeordnet. Während in der Kompaktklasse alle drei Antriebskonzepte<br />
(BEV, REEV und PHEV) berücksichtigt werden, finden sich im Kleinwagensegment nur das<br />
BEV und REEV wieder und im Kleinstwagensegment lediglich das BEV. Es wird da<strong>von</strong> ausgegangen,<br />
dass Fahrzeuge der unteren Segmente sich als PHEV nicht durchsetzen können.<br />
Der „typische“ Vertreter des Kleinstwagensegments ist als reines Stadtfahrzeug konzipiert<br />
und da<strong>mit</strong> nicht auf den Reichweitenverlängerer angewiesen. Für die gewählten Fahrzeugsegmente<br />
werden verbrennungsmotorisch angetriebene Referenzfahrzeuge gewählt, an<br />
denen sich die Auslegung der drei Antriebskonzepte BEV, REEV und PHEV orientiert. So<br />
werden die den Fahrwiderstand beeinflussenden Parameter Stirnfläche A , Luftwiderstandsbeiwert<br />
c<br />
W<br />
sowie der Rollwiderstandsbeiwert f<br />
R<br />
des jeweiligen Referenzfahrzeugs übernommen.<br />
Die Referenzfahrzeuge dienen auch der Er<strong>mit</strong>tlung des Fahrzeugleergewichts ohne<br />
Triebstrang und werden zum Abgleich der Fahrleistungen herangezogen. Wie in Tabelle<br />
6 ersichtlich, werden zur Berechnung des Fahrzeuggesamtgewichts ohne Batterie alle Massen<br />
der veränderten oder unnötigen Teile wie Tanksystem oder Abgasanlage angepasst.<br />
Weiterhin werden die Gewichte der zusätzlichen Teile für die Elektrifizierung der Triebstränge<br />
hinzugefügt.<br />
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