12.01.2015 Aufrufe

Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL

Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL

Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7. Energiewirtschaftliche Einordnung der <strong>Netzintegration</strong> <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen<br />

Wir betrachten Fahrzeuge in der Kompaktklasse zu einem Abschaffungsjahr 2015 <strong>mit</strong> den<br />

Annahmen im Basisfall. Eine Betrachtung für 2015 erscheint sinnvoll, da zu diesem Zeitpunkt<br />

vergleichbare Kosten zwischen Elektrofahrzeugen und konventionell betriebenen <strong>Fahrzeugen</strong><br />

herrschen sollte, da<strong>mit</strong> eine Markteinführung <strong>von</strong> Elektromobilität gelingen kann. Die<br />

Analyse der TCO und der Vergleich eines BEV <strong>mit</strong> dem Referenzfahrzeug ergibt Mehrkosten<br />

bei der Anschaffung <strong>von</strong> 12.753€ für das BEV. Hingegen ergibt sich aus der Summe aus<br />

fixen und variablen Betriebskosten ein Kostenvorteil <strong>von</strong> 2.660€ über die komplette Lebensdauer<br />

<strong>von</strong> 11 Jahren. Da<strong>mit</strong> bleibt eine Kostendifferenz <strong>von</strong> 10.093€ über die Lebenszeit<br />

zum Nachteil des BEV. Sollen die TCO <strong>von</strong> beiden Fahrzeugkonzepten gleich sein, ist eine<br />

Kompensation insgesamt in dieser Höhe für das BEV notwendig. Über die Lebenszeit verteilt<br />

ergibt sich eine zusätzlich notwendige Kompensation in Höhe <strong>von</strong> 918€ pro Jahr. Nachfolgend<br />

werden Potenziale einiger Anreizsysteme diskutiert, um diese Kompensation aufzubringen.<br />

KFZ-Steuer<br />

Eine Möglichkeit der Förderung der Markteinführung <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen sind Vergünstigungen<br />

in der jährlichen KFZ-Steuer, reformiert im Juli 2009 [Gawel, 2011]. Da<strong>mit</strong> werden<br />

die fixen Betriebskosten des Elektrofahrzeugs beeinflusst. Dieses Instrument ist durch eine<br />

besondere Besteuerung <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen ab Neuzulassung als bisher einziges finanzielles<br />

Anreizsystem für Endkunden <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> in Deutschland umgesetzt. Allerdings<br />

erhalten durch die Reform der Besteuerung auch emissionsarme Verbrennungsmotorfahrzeuge<br />

eine steuerliche Begünstigung, da jetzt auch der CO 2 -Ausstoß die Besteuerung <strong>von</strong><br />

<strong>Fahrzeugen</strong> beeinflusst. Die jährliche Besteuerung für Benzinfahrzeuge setzt sich zusammen<br />

aus einem Grundbetrag <strong>von</strong> 2€ je angefangene 100 ccm Hubraum plus einer CO 2 -<br />

Komponente <strong>von</strong> 2€ pro Gramm CO 2 über festgelegten Grenzwerten. Diese Grenzwerte<br />

belaufen sich auf 120 Gramm CO 2 pro km in 2010 und 2011, 110 Gramm CO 2 pro km in<br />

2012 und 2013 und 95 Gramm CO 2 pro km ab 2014. Die Besteuerung <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen<br />

erfolgt nach Gewicht. Der Beitrag wird bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht <strong>von</strong><br />

2.000kg berechnet nach 11,25€ pro angefangene 200kg, bis 3000kg 12,02€ pro angefangene<br />

200kg und bis 3,5t 12,78€ pro angefangene 200kg. Alle Teilbeträge werden addiert<br />

und um die Hälfte ermäßigt. Ebenso existiert eine komplette Befreiung der KFZ-Steuer für<br />

Elektrofahrzeuge in den ersten fünf Jahren ab Zulassung. REEV und PHEV gelten laut Definition<br />

nicht als Elektrofahrzeuge und werden hinsichtlich ihres Zusatzmotors – also in diesem<br />

Fall wie benzinbetriebene Fahrzeuge – besteuert [Borck, 2011]. Auf Grundlage dieser Rechenvorschriften<br />

werden die jährlichen KFZ-Steuern für die berücksichtigten Fahrzeuge in<br />

diesem Fall berechnet. Unter den getroffenen Annahmen beträgt die KFZ-Steuer für ein BEV<br />

pro Jahr 56€. Bisher besteht eine Steuerbefreiung für 5 Jahre ab Neuzulassung. Allerdings<br />

kompensiert selbst eine Steuerbefreiung nur einen Bruchteil des notwendigen jährlichen Betrags<br />

<strong>von</strong> 918€, um die TCO <strong>von</strong> BEV und Referenzfahrzeug anzugleichen. Auch eine komplette<br />

Steuerbefreiung für BEV trägt nur im geringen Maß zur Angleichung der TCO beider<br />

Fahrzeugkonzepte bei. Wenn die TCO allein durch KFZ-Besteuerung angeglichen werden<br />

sollen, ist unter den gegebenen Annahmen neben einer kompletten Befreiung der KFZ-<br />

Steuer über die Lebenszeit für BEV zusätzlich eine Steuererhöhung der Referenzfahrzeuge<br />

auf jährlich 862€ notwendig. Diese Maßnahme widerspricht allerdings der erst kürzlich reformierten<br />

KFZ-Besteuerung und scheint daher sehr unrealistisch.<br />

Seite 220

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!