Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
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7.1 Ökonomische Rahmenbedingungen <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen<br />
den verfügbaren Daten der konventionell betriebenen Fahrzeuge als Referenzfahrzeuge eine<br />
Vergleichbarkeit gewährleisten zu können. Annahmen zur technischen Auslegung der Referenzfahrzeuge<br />
stammen aus der ADAC-Autodatenbank [ADAC, 2011]. Dabei sind die angenommenen<br />
Referenzfahrzeuge in den jeweiligen Fahrzeugklassen an Modelle <strong>von</strong> Ford angelehnt.<br />
Als Vergleich sind die betrachteten Benziner-Referenzfahrzeuge in der Kompaktklasse<br />
an einen Ford Focus 1.6 Ti-VCT Ambiente, in der Kleinwagen Klasse an einen Ford<br />
Fiesta 1.25 Trend und in der Kleinstwagen-Klasse an einen Ford Ka 1.2 Ambiente angelehnt.<br />
Angenommene Kostendaten stammen ebenfalls ausschließlich aus der Literatur [ADAC,<br />
2011]. Der elektrische Fahranteil <strong>von</strong> REEV und PHEV ist aus der Studie „Mobilität in<br />
Deutschland“ nach den Tagesfahrleistungen an Werktagen abgeleitet [infas & DLR, 2010],<br />
wie bereits in Abschnitt 5 beschrieben. Für unsere TCO-Berechnungen werden dementsprechend<br />
elektrische Fahranteile <strong>von</strong> 54% für PHEV, für 68% REEV und – der Vollständigkeit<br />
halber – 100% für BEV angenommen. Aus diesen Fahranteilen ergeben sich die Kostenkomponenten<br />
des Energieverbrauchs für Strom und Benzin. Zu beachten ist, dass für die<br />
Kostenberechnungen angenommen wird, dass alle Strecken pro Tag unter 120 km betragen<br />
und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> dem BEV zurückgelegt werden können, bzw. eine mögliche geringere Jahresfahrleistung<br />
<strong>von</strong> BEV nicht berücksichtigt wird. Es werden also keine Strecken gefahren, die<br />
größer als die verfügbare Reichweite sind, bevor sich eine Möglichkeit zum Nachladen der<br />
Batterie ergibt. Diese Annahme ist vor dem Hintergrund wichtig, dass kein Nutzenverlust<br />
durch das BEV entsteht.<br />
7.1.1.4 Kostendaten<br />
Anschaffungskosten<br />
Die Anschaffungskosten wurden in Anlehnung an [Blesl et al., 2009] angenommen. Die Batterie<br />
ist hier Teil der Anschaffungskosten, muss vom Nutzer des Elektrofahrzeugs <strong>mit</strong> erworben<br />
werden und geht in dessen Besitz über. Tabelle 54 fasst die Annahmen zu den Anschaffungskosten<br />
für das Basisjahr 2010 im Basisfall zusammen.<br />
Da die Kosten für verschiedene Anschaffungszeitpunkte er<strong>mit</strong>telt werden, werden auch Kostenveränderungen<br />
berücksichtigt. Im Fall der Anschaffungskosten wird für die Standard-<br />
Komponenten (Karosserie, Verbrennungsmotor und Antriebsstrang) eine Preissteigerung<br />
<strong>von</strong> jährlich 0,4% berücksichtigt. Darin enthalten sind Kosten für die Effizienzsteigerungen<br />
der Komponenten. Beim Elektromotor wird eine Kostensenkung um ca. 35% im Zeitraum<br />
<strong>von</strong> 2010 bis 2030 angenommen und bei der Leistungselektronik im gleichen Zeitraum um<br />
ca. 70% [Blesl et al., 2009]. Die Kosten der Motoren sind jeweils in Abhängigkeit ihrer Leistung<br />
dargestellt, Karosserie, Tank und Leistungselektronik werden als Festpreis der gesamten<br />
Komponenten gesetzt.<br />
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