Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL
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7.1 Ökonomische Rahmenbedingungen <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen<br />
So<strong>mit</strong> hat das bereits umgesetzte Instrument der Begünstigung der KFZ-Besteuerung eher<br />
einen symbolischen Wert <strong>mit</strong> einer geringen Wirkung auf die TCO <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen.<br />
Kompensation <strong>von</strong> Netzdienstleistungen<br />
Neben dem Staat können auch weitere Akteure aus dem Bereich der Elektromobilität Anreizsysteme<br />
für Endkunden <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen aufsetzen. Durch Elektrofahrzeuge ergibt<br />
sich die Möglichkeit der Bereitstellung <strong>von</strong> Netzdienstleistungen, zum Beispiel als steuerbare<br />
Last durch Aufnahme <strong>von</strong> überschüssiger Windenergiebei attraktiver Vergütung für die Elektrofahrzeugbesitzer.<br />
Das technische Potenzial <strong>von</strong> Netzdienstleistungen wurde in Abschnitt 1<br />
diskutiert. Um durch diese Netzdienstleistungen die Kosten <strong>von</strong> Referenzfahrzeug und Elektrofahrzeug<br />
im betrachteten Fall anzugleichen, ist eine Vergütung <strong>von</strong> 918€ pro Jahr erforderlich.<br />
Da aus technischer Sicht zu erwarten ist, dass Kompensationen überwiegend im<br />
Bereich der Minutenreserve oder Sekundärregelenergieleistung erfolgen, ist diese Höhe der<br />
Kompensation bereits in 2015 unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen nicht zu<br />
erwarten. Berechnungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen im Projekt unter Berücksichtigung<br />
des technischen Potenzials und der netzseitigen Notwendigkeit haben eher<br />
eine Kompensation in Höhe <strong>von</strong> 50€ bis maximal 250€ pro Jahr ergeben. Dabei ist zusätzlich<br />
zu berücksichtigen, dass eine Kompensation zunächst den Wertverlust des Fahrzeugs,<br />
der Batterie, sowie den Mehraufwand der Kommunikation zwischen Fahrzeug und Netz ausgleichen<br />
muss. Erst darüber hinaus kann durch dieses Instrument ein Beitrag zur Verbesserung<br />
der TCO <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen geleistet werden. Der Wertverlust der Batterie durch<br />
Netzdienstleistungen wurde bisher nicht in die Berechnungen der TCO und notweniger<br />
Kompensationen einbezogen und stellt einen sehr interessanten Ansatzpunkt für weitere<br />
Forschung auf diesem Gebiet dar.<br />
Preisdifferenzierung <strong>von</strong> Benzin und Strom<br />
Eine Differenzierung <strong>von</strong> Energiepreisen als Anreiz für Endkunden <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen<br />
kann durch mehrere Akteure erfolgen. So kann einerseits eine Differenzierung der Steuern<br />
und Abgaben bei Benzin und Strom durch den Staat erfolgen, andererseits können auch<br />
Unternehmen der Energiebranche spezielle Tarife und Vertragskonditionen für Elektrofahrzeuge<br />
anbieten und da<strong>mit</strong> einen Anreiz für Endkunden schaffen. Eine Differenzierung der<br />
Energiepreise beeinflusst die variablen Betriebskosten der Fahrzeuge. Im betrachteten Fall<br />
werden laut Tabelle 57 Preise für Strom <strong>von</strong> 23,6 €ct / kWh und Benzin <strong>von</strong> 1,46 € / l in 2015<br />
angenommen. Bei angenommenem Verbrauch würde selbst die kostenlose Bereitstellung<br />
<strong>von</strong> Strom für BEV in 2015 nicht ausreichen, um die TCO <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen an die TCO<br />
<strong>von</strong> Referenzfahrzeugen anzugleichen. In 2015 entstehen lediglich 478 € an variablen Betriebskosten<br />
für BEV pro Jahr. Es wären weitere 440 € pro Jahr notwendig, um den erforderlichen<br />
Betrag <strong>von</strong> 918 € jährlich zur Angleichung der TCO zu erreichen. Auch wenn die angenommenen<br />
Zahlen aus der Literatur durch heutige reale Werte schon eingeholt wurden,<br />
würde der Einfluss noch immer zu gering sein, um die TCO auszugleichen. Eine weitere<br />
Möglichkeit stellt die Erhöhung der Benzinpreise dar. Bei gleichbleibenden Strompreisen und<br />
gegebenem Verbrauch wäre eine Erhöhung des Benzinpreises um 103% auf 2,96 € notwendig.<br />
Geht man da<strong>von</strong> aus, dass bei einem Benzinpreis <strong>von</strong> 1,46 € sich der Anteil an Abgaben<br />
und Steuern auf ca. 0,90 € beläuft und sich die Erhöhung des Benzinpreise allein<br />
durch den Staat durch politische Maßnahmen ergeben soll, ist eine Erhöhung diese Betrags<br />
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