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Netzintegration von Fahrzeugen mit elektrifizierten ... - JUWEL

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6. Chancen und Risiken der <strong>Netzintegration</strong> <strong>von</strong> Elektrofahrzeugen auf verschiedenen Spannungsebenen<br />

zu einer Grenzwertverletzung kam, als auch eine Gleichverteilung der EVs an den Knoten<br />

<strong>mit</strong> Haushaltsanschlüssen im Netz angenommen. Letzteres bedeutet beispielsweise, dass<br />

zuerst die Ladung eines xEV an Knoten 11 angenommen wurde. Führte dies zu keinen<br />

Grenzwertverletzungen, wurde die Ladung eines zweiten xEV an Knoten 15 angenommen<br />

usw. Konnten in der Simulation allen Haushaltslastknoten ein ladendes xEV zugewiesen<br />

werden, ohne dass es zu Grenzwertverletzungen kam, wurde bei der Analyse der Gleichverteilung<br />

der ladenden EVs ein zweites Fahrzeug zum Laden an Knoten 11 angeschlossen.<br />

Dieser Algorithmus wurde so lange fortgesetzt, bis es zu einer Grenzwertverletzung aufgrund<br />

der ladenden xEV kam. Vergleicht man die Analysen für Häufung der xEV an einem Lastknoten<br />

und Gleichverteilung der xEV auf alle Lastknoten, so steht die größte er<strong>mit</strong>telte xEV-<br />

Anzahl, bei der es zu keiner Grenzwertverletzung kam, für die maximale xEV-Durchdringung<br />

bei optimalem Anschluss der xEV, während die kleinste er<strong>mit</strong>telte xEV-Anzahl die maximale<br />

xEV-Durchdringung im schlimmsten Fall anzeigt. Die xEV-Durchdringung er<strong>mit</strong>telt sich hierbei<br />

aus dem Quotienten aus integrierbarer xEV-Anzahl und angenommener KFZ-Anzahl im<br />

untersuchten Verteilnetz. Letztere beläuft sich, wie in 6.4.2.6 aufgeführt, auf 60 Fahrzeuge.<br />

Definiert man den Grenzwert der Leitungsauslastung bei 70% ihrer maximalen Auslastung,<br />

so zeigt die Grenzkurvenanalyse für das Szenario ungesteuertes Laden zur Spitzenlastzeit,<br />

dass bereits bei einer Ladeleistung <strong>von</strong> 3,7kW zwei ladende EVs zu einer Grenzwertverletzung<br />

führen. Dies entspricht einer xEV-Durchdringung <strong>von</strong> 3%. Betroffen ist der Leitungsabschnitt<br />

zwischen Knoten 1 und 2, der <strong>mit</strong> 70% seiner Übertragungskapazität belastet ist.<br />

Dabei ist der Anschlussknoten der Fahrzeuge nicht relevant. Es kam sowohl zur Verletzung<br />

der Leitungsgrenzwerte, wenn beide xEV an einem Knoten geladen werden, als auch im<br />

Falle einer Gleichverteilung der xEV. Abbildung 100 und Abbildung 101 zeigen Spannungsfall<br />

und Leitungsauslastung für den Fall, dass jeweils ein xEV an Knoten 11 und ein xEV an<br />

Knoten 15 <strong>mit</strong> 3,7kW geladen wird. Auf Abbildung 100 erkennt man, dass dies zu einem<br />

zusätzlichen Spannungsfall auf Strahl II und Strahl VI führt. Allerdings wird die zulässige<br />

Spannungsuntergrenze <strong>von</strong> 0,92 p.u. nicht verletzt. Im Gegensatz dazu zeigt Abbildung 101,<br />

dass es durch die höhere Leitungsauslastung in Strahl II und Strahl VI zu einer Grenzwertverletzung<br />

zwischen Knoten 1 und 2 auf dem Hauptstrahl kommt.<br />

Während bei einer Ladeleistung <strong>von</strong> 3,7 kW nur eine sehr geringe xEV-Durchdringung <strong>von</strong><br />

3% zulässig ist, führt die Erhöhung der Ladeleistung logischerweise dazu, dass zum Zeitpunkt<br />

der Spitzenlast kein xEV geladen werden kann, ohne dass der zulässige Grenzwert<br />

der Leitungsauslastung <strong>von</strong> 70% der Übertragungskapazität verletzt wird. Möchte man höhere<br />

Ladeleistungen im Referenznetz untersuchen, muss man folglich eine höhere Leitungsauslastung<br />

zulassen.<br />

Erhöht man den zulässigen Grenzwert der Leitungsauslastung auf 100% der maximalen<br />

Übertragungskapazität, variieren die Ergebnisse der xEV-Integration stark in Abhängigkeit<br />

des Knotens an welchem die xEV geladen werden. Kumuliert man die ladenden xEV an einem<br />

Knoten, so liegt die maximal mögliche xEV-Integration im schlechtesten Fall bei ebenfalls<br />

2 <strong>Fahrzeugen</strong>, wenn beide EVs an Knoten 17 angeschlossen werden. Ausschlaggebend<br />

ist hierbei die Verletzung des Spannungsbandes bei einer weiteren Erhöhung der xEV-<br />

Anzahl. Die maximal mögliche Anzahl ladender xEV an einem Knoten liegt bei 8 xEV. Dies<br />

erfordert, dass alle xEV an Knoten 16 geladen werden. Eine weitere Erhöhung führt auch<br />

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