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PH-HDZplus_822169_PH-Sanierungsbauteilkatalog_Zweite ... - IBO

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eingehalten, ist davon auszugehen, dass auch bei langfristiger Exposition nicht mit einer gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigung zu rechnen ist.<br />

Humantoxikologie<br />

Vorsorgebereich<br />

Keine gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigungen auch<br />

bei lebenslanger Exposition<br />

Vorsorgebereich überschritten<br />

Gefahrenbereich unterschritten<br />

Über das übliche Maß hinausgehende<br />

hygienisch unerwünschte<br />

Belastung<br />

Handlungsbedarf keiner aus Vorsorgegründen<br />

Gefahrenbereich<br />

Gesundheitsgefahr anzunehmen<br />

Unverzüglich, aus Gründen<br />

der Gefahrenabwehr<br />

Tab. 9: Übersicht Vorsorge- und Gefahrenbereiche und daraus resultierender Handlungsbedarf nach<br />

http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm, abgerufen am<br />

30.01.2011. Vergleich hierzu Richtwerte I und II der Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte"<br />

der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten<br />

Landesgesundheitsbehörden.<br />

Die EU-Bauproduktenverordnung schreibt als übergeordnetes Regelwerk in Anhang I Grundanforderungen<br />

an Bauwerke und in Abschnitt 3 Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz vor:<br />

„Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass es während seines gesamten Lebenszyklus<br />

weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern ge-<br />

fährdet und sich über seine gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Ab-<br />

riss insbesondere durch folgende Einflüsse übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt:<br />

a) Freisetzung giftiger Gase;<br />

b) Emission von gefährlichen Stoffen, flüchtigen organischen Verbindungen, Treibhausgasen oder gefährlichen<br />

Partikeln in die Innen- oder Außenluft;<br />

c) Emission gefährlicher Strahlen;<br />

d) Freisetzung gefährlicher Stoffe in Grundwasser, Meeresgewässer, Oberflächengewässer oder Boden;<br />

e) Freisetzung gefährlicher Stoffe in das Trinkwasser oder von Stoffen, die sich auf andere Weise negativ<br />

auf das Trinkwasser auswirken;<br />

f) unsachgemäße Ableitung von Abwasser, Emission von Abgasen oder unsachgemäße Beseitigung von<br />

festem oder flüssigem Abfall;<br />

g) Feuchtigkeit in Teilen des Bauwerks und auf Oberflächen im Bauwerk.“<br />

Die EU-Bauproduktenverordnung bezieht sich somit nicht nur auf Schadstoffbelastungen im Bestand, son-<br />

dern auch auf Schadstoffe aus neuen Bauprodukten, die durch die Sanierungsmaßnahmen erst in die Ge-<br />

bäude eingetragen werden.<br />

Endbericht Haus der Zukunft plus 822 169 <strong>PH</strong> SAN PLUS 591

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