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PH-HDZplus_822169_PH-Sanierungsbauteilkatalog_Zweite ... - IBO

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7.5.3 Identifizierung holzzerstörender Pilze, deren Quelle und Ursache – Vorbereitung der<br />

Bekämpfungsmaßnahmen<br />

Für die eindeutige Identifizierung der Pilzarten und die Ursachen des Befalls, die Bewertung des Pilzbefalls<br />

und die Vorbereitung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen sind Kenntnisse über holzzerstören-<br />

de Pilze, ihre Lebens-, Wachstums- und Verbreitungsbedingungen aber auch Kenntnisse in der Baukon-<br />

struktion und Bauphysik unerlässlich. Daher sind qualifizierte Fachleute, Fachfirmen oder Sachverständige,<br />

ggf. auch Experten des Denkmalschutzes mit den o.g. Aufgaben zu betrauen. Dabei gelten die Vorgaben<br />

von ÖNORM B 3802-3 Holzschutz im Hochbau - Teil 3: Bekämpfungsmaßnahmen gegen Pilz- und Insek-<br />

tenbefall<br />

Zunächst sind im Rahmen einer Gebäudebegehung die Stellen zu orten, durch die Feuchte in das Gebäude<br />

eintritt. Dies betrifft allgemein die Gebäudeaußenhaut und insbesondere Abdichtungen, Eindeckungen, re-<br />

genableitende Bauteile oder kritische Stellen der Gebäudegeometrie (Ecken, Kehlen, einbindende Bauteile,<br />

etc.). Durch<br />

1. Öffnen von Konstruktionen und Sichtkontrolle<br />

2. mechanische Prüfung des Holzzustands (z.B. durch Klopfen, ggf. auch Bohrwiderstandsmessung),<br />

insbesondere auch der Beurteilung der Standsicherheit statisch wirksamer Bauteile<br />

3. genaue Untersuchung des Mauerwerks und der Fugen, ggf. Herausbrechen einzelner Steine, er-<br />

gänzt durch die Kontrolle von Verputz, Verkleidung, Hohlräumen (Sonderfall Verdacht auf Echten<br />

Hausschwamm) und/oder<br />

4. endoskopische Prüfung, wenn eine zerstörungsfreie Analyse der Bausubstanz erforderlich ist (Son-<br />

derfall Denkmalschutz)<br />

werden (mögliche) betroffene Bereiche genauer untersucht. Pilze können anhand makroskopischer Merk-<br />

male des Fruchtkörpers und, falls ein solcher nicht vorhanden ist, auch der Myzelien bestimmt werden. Häu-<br />

fig ist zusätzlich eine mikroskopische oder molekularbiologische Analyse zur eindeutigen Bestimmung der<br />

Pilzart erforderlich. Letztere wird vor allem dann angewendet, wenn das befallene Holz bereits stark abge-<br />

baut ist und Fruchtkörper und Myzelien für eine mikroskopische Analyse nicht vorhanden sind. Der Erfolg<br />

dieser Analysemethode ist jedoch davon abhängig, ob noch ausreichend DNS der/des Pilze/s im Holz vor-<br />

liegt. (Berg 2010)<br />

7.5.4 Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen<br />

Nachfolgend sind auszugsweise Bekämpfungsmaßnahmen von holzzerstörenden Pilzen nach ÖNORM B<br />

3802-3 beschrieben. Bei Bekämpfungsmaßnahmen sind jedenfalls die Bestimmungen zum Arbeits- und<br />

Nutzerschutz einzuhalten. Die wesentlichen Schritte sind:<br />

1. Freilegung der Bauteile und mechanisches Entfernen der Pilze, d.h. aller Holzteile deutlich über den<br />

erkennbaren Befall hinaus, ggf. Abtöten der Pilze durch Chemikalien oder Hitzebehandlung<br />

2. Rekonstruktion von Bauteilen, ggf. Wiederherstellen der Tragfähigkeit<br />

3. Falls erforderlich, vorbeugender chemischer Holzschutz, insbesondere in statisch beanspruchten<br />

Bereichen (z.B. Balkenköpfe)<br />

4. Konstruktive, energetische und/oder technische Sanierung, d.h. (langfristige) Beseitigung der<br />

Feuchtigkeitsquelle und ggf. Trockenlegung durchfeuchteter Bereiche<br />

604 Endbericht Haus der Zukunft plus 822 169 <strong>PH</strong> SAN PLUS

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