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PH-HDZplus_822169_PH-Sanierungsbauteilkatalog_Zweite ... - IBO

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eine toxikologische Bewertung vorgenommen: Die krebsauslösende Wirkung von Formaldehyd geht mit ei-<br />

ner Veränderung der Erbinformation einher. Auf der Basis von Tierdaten zur Zellproliferation sowie von Hu-<br />

mandaten zur sensorischen Irritation des oberen Respirationstraktes wurde für Formaldehyd eine tolerierba-<br />

re Luftkonzentration als sogenannter „safe“ level abgeleitet, die bei 0.1 ppm (parts per million) – das sind<br />

0,124 mg/m³ - liegt. Dies ist eine neue Vorgangsweise: In der Vergangenheit wurde bei der Bewertung von<br />

Substanzen, deren krebserzeugende Wirkung über eine Veränderung der Erbinformation ausgelöst wird,<br />

der Ansatz zugrunde gelegt, dass jede Menge als schädlich angesehen wurde und kein Schwellenwert ab-<br />

geleitet.<br />

8.1.8 Formaldehydhältige Harze<br />

Bindemittel in Holzwerkstoffen und Mineralwolle. Formaldehydhältige Harze sind Harnstoff-Formaldehyd-<br />

Harze (UF), Phenol-Formaldehyd-Harze (PF) und Melamin-Formaldehyd-Harze (MF), sog. Aminoplaste. UF-<br />

Harze, die vor allem in Holzwerkstoffplatten für Möbel eingesetzt werden, können sich bei hohen Luftfeuch-<br />

ten zurückbilden und weisen daher unter ungünstigen Bedingungen besonders hohe Formaldehydemissio-<br />

nen auf.<br />

Die bedeutendsten Quellen für Formaldehyd in Innenräumen sind Tabakrauch und Holzwerkstoffplatten. Bei<br />

der Formaldehydfreisetzung aus Holzwerkstoffen handelt es sich um einen Prozess, der während der ge-<br />

samten Lebensdauer eines solchen Produkts zu beobachten ist. Die Anfangsemission nimmt zwar schnell<br />

ab, nähert sich dann aber einem – über einen langen Zeitraum – relativ konstanten Wert. Formaldehydhälti-<br />

ge Anstriche verursachen dagegen nur eine vorübergehende Belastung.<br />

Für Holzwerkstoffe sind die Anforderungen hinsichtlich der Formaldehydabgabe in der Formaldehydverord-<br />

nung (Österreich, BGBl 194/1990) bzw. in der Chemikalien-Verbotsverordnung (Deutschland, 13. Juni 2003<br />

(BGBl. I S. 867), zuletzt geändert 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)) geregelt. Sie dürfen nur in Verkehr ge-<br />

bracht werden, wenn die durch sie verursachte Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Luft eines<br />

Prüfraumes 0,1 ppm nicht überschreitet. Die Bedingungen im Prüfraum (Luftwechsel, Beladung, Tempera-<br />

tur, Feuchte) stimmen allerdings oft nicht mit den Bedingungen in realen Innenräumen überein. Umweltzei-<br />

chen wie natureplus, Österreichisches Umweltzeichen oder Blauer Engel setzen daher strengere Grenzwer-<br />

te für die Formaldehydemissionen an.<br />

8.1.9 Harnstoff-Formaldehyd-Harz<br />

Siehe formaldehydhältige Harze<br />

8.1.10 Hexabromcyclododecan (HBCDD)<br />

Bromiertes Flammschutzmittel in EPS- und XPS-Platten, Textil- und Teppichrückenbeschichtungen. Ausgangsstoff<br />

ist Butadien (➔ krebserregender Arbeitsstoff Kategorie 1 gem. [MAK 2011]). Unter Zuhilfenahme<br />

der Katalysatoren Titan, Chrom oder Nickel erfolgt die Cyclotrimerisation zu Cyclododecatrien (CDT). CDT<br />

wird zu Hexabromcyclododecan (HBCDD) bromiert. Brom wird aus Meerwasser gewonnen. Die genaue Zu-<br />

sammensetzung von HCBDD variiert je nach Herstellungsverfahren. HBCDD weist ein extrem hohes Bioak-<br />

kumulationspotential auf und kommt bereits in allen Umweltkompartimenten (Luft, Wasser, Boden) vor. Es<br />

wurde bereits auch in Lebensmitteln (z.B. Fisch, Fleisch, Eier, Milch) und in Hausstaubproben gefunden.<br />

Endbericht Haus der Zukunft plus 822 169 <strong>PH</strong> SAN PLUS 611

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