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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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In der ersten Konferenz des Schuljahres wird das gesamte Kollegium und alle an der Schule<br />

Beschäftigten, die schulbezogene Daten verarbeiten, gemäß Datenschutzgesetz belehrt. Im<br />

Anschluss müssen sie ein entsprechendes Formblatt unterschreiben.<br />

(s. Anlage).<br />

Der Schulleiter stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen, die in diesem Medienkonzept<br />

beschriebenen wurden, sicher, dass der Schutz der verarbeiteten Daten gemäß § 10<br />

DSG NW gewährleistet ist und die Löschungsbestimmungen eingehalten werden.<br />

2.18.10 Nutzungsordnung im Umgang mit Computern an der <strong>Martinschule</strong><br />

<strong>Rietberg</strong> für Schülerinnen und Schüler<br />

2.18.10.1 Regeln für jede Nutzung<br />

Computereinrichtungen der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> dürfen nur für unterrichtliche Zwecke<br />

genutzt werden. Eine private Nutzung sowie die Speicherung von privaten oder personenbezogenen<br />

Daten durch Schüler sind untersagt. Die Lehrkräfte der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong><br />

haben das Recht auf Daten der Schüler zuzugreifen.<br />

2.18.10.2 Schüleraccount<br />

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten dieselbe Nutzerkennung mit dem sie sich an vernetzten<br />

Computern der Schule anmelden können.<br />

Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am Rechner abzumelden,<br />

bzw. den PC herunterzufahren. Mit dem Tag des Ausscheidens eines Schülers aus der<br />

<strong>Martinschule</strong> ist die Schule berechtigt, die unter diesem Account gespeicherten Daten zu löschen<br />

(i.d.R im Ordner \\Arktur\marti\Klassen\). Dieses Löschen bedarf keiner Zustimmung<br />

des Schülers.<br />

2.18.10.3 Verbotene Nutzungen<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts<br />

sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende<br />

oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.<br />

Nach dem Start des Computers wird dieser Hinweis auf dem Hintergrundbild der <strong>Martinschule</strong><br />

noch einmal gezeigt. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung<br />

zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.<br />

Es ist ausdrücklich verboten Malware (Viren, Würmer, Trojaner, Spyware, Rootkits etc.) auf<br />

schulischen Rechnern in Umlauf zu bringen. Die Schule behält sich das Recht vor, Seiten im<br />

Internet zu sperren. Ein Zugriff auf gesperrte Seiten unter Umgehung der Sperrmechanismen<br />

ist ausdrücklich untersagt und kann zur Verhängung von Erziehungs‐ und Ordnungsmaßnahmen<br />

führen.<br />

2.18.10.4 Datenschutz und Datensicherheit<br />

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern<br />

und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat gelöscht.<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 133

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