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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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ersten Stabilisierung zugeordnet, der Aufbaukasse die weitere Stabilisierung, die Differenzierungsphase<br />

und die Phase der Umschulung.<br />

Nach sechsmonatiger Arbeit mit zwei Klassen und viereinhalbjähriger Gesamtarbeitszeit in<br />

der Schulstation stellte sich im Juli 2008 ein weiteres Problem. Alle Schüler der Schulstation<br />

sind dem §10 AO-SF zugeordnet (Schwerstbehinderung) und weisen somit massive Erziehungsschwierigkeiten<br />

auf, deren Ursachen neben familiär bedingten Auffälligkeiten meist in<br />

psychischen und / oder tiefgreifenden Verhaltensstörungen liegen, wie sie in der 10. Revision<br />

der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) unter Kapitel V, F00-F99 „Psychische<br />

und Verhaltensstörungen“ aufgeführt sind. Es sind die tiefgreifend und andauernd<br />

psychisch beeinträchtigten Schüler, die nach einem erfolglosen Integrationsversuch vereinzelt<br />

wieder in die Schulstation zurückkehren und offensichtlich nur dort relativ störungsfrei lernen<br />

können. In der überschaubaren Kleingruppe mit individualisierender Lernatmosphäre fassen<br />

diese Schüler schnell wieder Fuß. Im Jahr 2010 erreichte erstmals ein Schüler der Schulstation<br />

in Zusammenarbeit mit einer Klasse 10 der <strong>Martinschule</strong> den Abschluss der Förderschule<br />

mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ nach Klasse 10. Dieser Schüler wechselte je nach Bedarf<br />

zwischen der Aufbauklasse der Schulstation und einer 10. Klasse in der <strong>Martinschule</strong>.<br />

Je länger eine Schulstation existiert, umso mehr Schüler mit starken innerpsychischen Barrieren<br />

sammeln sich naturgemäß in ihr. Genau hierin liegt ein Problem. Der Auftrag der Schulstation<br />

ist es, Schüler wieder in das Schulsystem zu integrieren. Sie ist ursprünglich als<br />

Durchgangsschule konzipiert und sieht sich nun einer wachsenden Gruppe von Schülern gegenüber,<br />

die vermutlich nur in Kleinstgruppen weiterhin lernen können. Es entsteht somit ein<br />

„Rückstau“, der Plätze für Neuaufnahmen blockiert. Muss sich der Auftrag der Schulstation<br />

in naher Zukunft ändern? Wohin mit den andauernd schwerwiegend psychisch beeinträchtigten<br />

Jugendlichen, die weder im Rahmen des Regelschulsystems noch unter den Bedingungen<br />

des Förderschulsystems beschult werden können? Ist es notwendig und sinnvoll eine „Abschlussklasse“<br />

einzurichten? Was kommt danach? Angesichts dieser drängenden Fragen<br />

musste sich das Team der Schulstation mit psychiatrisch ausgerichteten Unterbringungsmöglichkeiten<br />

für Jugendliche und junge Erwachsene in NRW und den eigenen Möglichkeiten<br />

und Grenzen befassen (vgl. auch 4.8.2.1).<br />

Zu Beginn des Schuljahres 2009/10 entschied das Team der Schulstation nach Beratungen<br />

und Informationsaustausch mit kooperierenden Schulstationen, ausschließlich den Schulabschluss<br />

der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im individuellen Bedarfsfall<br />

zu vermitteln. Der Regelfall ist und bleibt die Rückschulung, je nach Bedarf entsprechend<br />

intensiv begleitet. Eine Erweiterung der Schulstation um eine Abschlussklasse ist somit ausgeschlossen,<br />

zumal die räumlichen und personellen Ressourcen begrenzt sind.<br />

Zum Regelfall der Umschulung wird sich im Zuge der inklusiven Beschulung (vgl. 1.6) die<br />

Hauptschule der Stadt <strong>Rietberg</strong> in Kooperation mit der Schulstation weiter entwickeln müssen,<br />

mit der bereits seit sechs Jahren gut kooperiert wird. Ein inklusives Bildungssystem benötigt<br />

inklusive Regelschulen (!!).<br />

Schüler, für die sich nach ihrer Probezeit in einer anderen Schule keine für sie angemessene<br />

Perspektive ergibt, werden nur so lange wieder in der Schulstation betreut, bis eine neue Einrichtung<br />

für Erziehungshilfe / eine neue Schule bedarfsgerecht ermittelt ist.<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 268

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