04.03.2013 Aufrufe

Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In den Lehr- und Übungsräumen sind folgende Hinweise auszuhängen:<br />

o Hinweise zur Ersten Hilfe und Verhalten bei Unfällen im Unterricht.<br />

o Hinweise über Gefahrstoffe R- und S-Sätze sowie die Gefahrensymbole.<br />

o Betriebsanweisungen für Lehrer, Schülerinnen und Schüler und ggf. Laborordnung.<br />

Lehrkräfte der naturwissenschaftlichen und technischen Fächer sollen neben Lehrkräften<br />

anderer Fächer in ausreichender Zahl als Ersthelfer ausgebildet sein.<br />

Die Geräte zur Brandbekämpfung und Ersten Hilfe, z. B. Feuerlöscher, Löschsand,<br />

Löschdecke und Verbandskästen müssen griffbereit zur Verfügung stehen und auf ihre<br />

Funktionstüchtigkeit regelmäßig (i. d. R. alle ein bis 2 Jahre) überprüft werden.<br />

Das Fehlen von Sicherheitseinrichtungen und Schäden an Bau und Einrichtungen sind<br />

der Schulleitung unverzüglich zu melden. Beschädigte Geräte, die eine Gefahr darstellen,<br />

müssen als defekt gekennzeichnet und der weiteren Verwendung entzogen werden.<br />

Asbesthaltige Arbeits- und Hilfsmittel sind durch entsprechende andere Vorrichtungen<br />

zu ersetzen, um Gefährdungen durch Asbestfasern auszuschließen. Gegebenenfalls ist<br />

eine ordnungsgemäße Entsorgung sicher zu stellen.<br />

Es dürfen nur Geräte beschafft und bereitgestellt werden, wenn sie den für die vorgesehene<br />

Verwendung entsprechenden Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit<br />

genügen. Unter Beachtung der vom Hersteller mitzuliefernden technischen Dokumentation,<br />

aus der die Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken<br />

nachvollziehbar hervorgehen müssen, ist eine arbeitsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen. Hierbei sind gem. Betriebssicherheitsverordnung auch Art,<br />

Umfang und Fristen der regelmäßigen Prüfungen festzuhalten.<br />

Vor Aufnahme der Tätigkeit sind die Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, die<br />

durch Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln mit Arbeitsstoffen unter Beachtung der<br />

Arbeitsumgebung entstehen können.<br />

Bedienungsanleitungen von Geräten sind so aufzubewahren, dass sie jeder Fachlehrerin<br />

und jedem Fachlehrer jederzeit zugänglich sind.<br />

Holzbearbeitungsmaschinen wie Tischkreissäge, Bandschleifmaschine, Hobel und<br />

Bandsägen in den Werkräumen der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> dürfen nur von Lehrkräften<br />

genutzt werden, die eine entsprechende Unterweisung erhalten haben.<br />

Hinweise zur Einsatzbeschränkung für Schülerinnen und Schüler an Geräten und Maschinen<br />

finden sich in Anhang 1. Diese Einschatzbeschränkungen beziehen sich auf die<br />

Sekundarstufe I der Regelschulen. Im Unterricht der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> sind<br />

die individuellen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu beachten.<br />

5.6.2 Allgemeine Verhaltensregeln gemäß RISU NRW<br />

Schülerinnen und Schüler dürfen naturwissenschaftliche und technische Fachräume<br />

ohne Aufsicht der Fachlehrerin oder des Fachlehrers in der Regel nicht betreten.<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 383

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!