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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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6.3 Vereinbarungen zum Wechsel oder zur Erweiterung des sonderpädagogischen<br />

Förderschwerpunktes und Förderortes gem. §<br />

15 (2) AO-SF und gem. § 16 (4) AO-SF<br />

Gelegentlich kommt es nach abgeschlossenen Verfahren nach AO-SF und einer Entscheidung<br />

über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und Förderort bei einigen Schüler/innen<br />

zu einer Entwicklung, die eine neue Differentialdiagnose erfordern und ggf. einen Wechsel<br />

oder eine Erweiterung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts erforderlich machen.<br />

Auch die Notwendigkeit zum Wechsel des Förderortes kann gegeben sein.<br />

Zur Vorbereitung der Entscheidung der Schulaufsicht für die genannten Fälle wurden folgende<br />

Vereinbarungen und Regelungen getroffen. Als Arbeits- und Strukturierungshilfe für die<br />

Lehrer/innen sind von der Schulleitung eine Reihe von Formularen erstellt worden, auf die an<br />

entsprechender Stelle hingewiesen wird.<br />

6.3.1 Hinweise zur Erstellung von Berichten zum Wechsel des Förderschwerpunkts,<br />

hier: Geistige Entwicklung<br />

Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht<br />

und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß §52 SchulG – AO-SF).<br />

Dort wird ausgeführt:<br />

Wechsel des Förderschwerpunkts nach § 16 (4) AO-SF:<br />

„Hält die Klassenkonferenz einen Wechsel des Förderschwerpunkts oder des vorrangigen<br />

Förderschwerpunkts für erforderlich, teilt die Schule dies den Eltern mit und begründet es.<br />

Sie unterrichtet die Schulaufsichtsbehörde. Diese entscheidet gemäß §13. Ein Wechsel des<br />

Förderschwerpunktes oder des vorrangigen Förderschwerpunkts ohne Wechsel des Förderortes<br />

ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.“<br />

Folgende Verfahrensweise sollte eingehalten werden:<br />

Antrag der Eltern oder Mitteilung der Schule an Eltern über beabsichtigen Wechsel<br />

des Förderschwerpunkts mit Begründung und Ankündigung entsprechender Untersuchungen/Tests.<br />

Protokoll des Gesprächs (§16 (4) AO-SF) anfertigen (s. Formular<br />

Protokoll des Elterngesprächs GE).<br />

Hinzuziehung eines Kollegen der Schulform des zukünftigen sonderpädagogischen<br />

Förderschwerpunkts (auf kurzem Dienstweg über telefonische Absprache der Schulleiter<br />

oder über Schulamt, Herrn Heitmar)<br />

Beschluss der Klassenkonferenz<br />

(s. Formular Protokoll Klassenkonferenz GE)<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 403

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