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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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Die Stufenteams tragen die Ergebnisse ihrer Arbeit in die Gesamtkonferenzen der Lehrer, in<br />

denen es dann um die Abstimmung und Verzahnung mit den anderen Stufen geht.<br />

2.30.7 Organisationsform Lehrerkonferenz (Gesamtkonferenzen)<br />

Aus dem oben gesagten ergeben sich die Aufgaben und Inhalte für die Lehrerkonferenzen<br />

(Gesamtkonferenzen). Während die Teambesprechung eher der zeitnahen Bearbeitung aktueller<br />

Probleme und Aufgaben des Tagesgeschäftes dient, und die Stufenkonferenz die stufenbezogene<br />

Unterrichtsentwicklung zum Schwerpunkt hat, dient die Gesamtkonferenz schwerpunktmäßig<br />

der langfristigen und Schulstufen übergreifenden Gesamtentwicklung von Schule.<br />

Zu den weiteren Inhalten und Aufgaben der Gesamtkonferenz zählen:<br />

die gesamt Schule betreffende organisatorische Entscheidungen<br />

langfristige Terminplanungen<br />

Themen der Lehrerrates und Personalrates<br />

Fortbildungsplanungen<br />

Budgetentscheidungen<br />

Wahlen und Abstimmungen<br />

Vorbereitung von Anträgen und Beschlüssen für die Schulkonferenz<br />

Verzahnung der Arbeit der Stufenteams<br />

Verschiedenes<br />

Die Liste ist nicht abschließend zu verstehen, sondern soll an einigen Beispielen verdeutlichen,<br />

durch welche Schwerpunkte sich die Gesamtkonferenz von den anderen genannten Organisationsformen<br />

der Zusammenarbeit unterscheidet.<br />

2.30.8 Gesetzliche Grundlagen<br />

Die oben dargestellten Ausführungen gehen teilweise über die im Schulgesetz gemachten<br />

Ausführungen hinaus bzw. konkretisieren und erweitern sie. Der Vollständigkeit halber seien<br />

daher die diesbezüglichen Paragraphen des Schulgesetzes zitiert.<br />

§ 68<br />

Lehrerkonferenz<br />

(1) Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische<br />

und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der<br />

Schulleiter.<br />

(2) Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu<br />

Anträge an die Schulkonferenz richten.<br />

(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über 1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die<br />

Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,<br />

2. Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters,<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 185

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