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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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2.1.5.3 Kollegiale Fallberatung im Rahmen von Teambesprechungen, Konferenzen oder<br />

Einzelgesprächen<br />

In Fällen schwieriger erzieherischer Entscheidungen und Maßnahmen oder bei Erziehungsmaßnahmen,<br />

die über den Wirkungskreis der einzelnen Klasse hinausgehen und einer gemeinsamen<br />

Entscheidung und gemeinschaftlichen Absprache bedürfen kommen kollegiale<br />

Fallberatungen zum Tragen. Dies kann in Einzelgesprächen zwischen involvierten Kollegen<br />

und Kolleginnen geschehen oder auch im Rahmen von Teambesprechungen. Letzteres tritt<br />

meistens bei aktuellen und akuten Anlässen ein, z. B. wenn ein gemeinschaftliches Vorgehen<br />

abgestimmt werden muss oder Kollegen über bestimmte Maßnahmen zumindest informiert<br />

sein müssen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden. So werden beispielsweise<br />

beschlossene Ordnungsmaßnahmen (s. unten) immer auch in der wöchentlichen Teambesprechung<br />

zeitnah bekannt gemacht.<br />

Dies geschieht in der Absicht, eine möglichst einheitliche Erziehungslinie zu praktizieren, die<br />

den Schülern möglichst wenige Möglichkeiten des Ausweichens oder Aufweichens beschlossener<br />

Maßnahmen lässt. Zum anderen dient sie der kollegialen Entlastung und Stärkung und<br />

hat psychohygienische Wirkung. Solidarität gibt Kraft!<br />

Erziehungsmaßnahmen, in denen es um grundsätzliche, auch konzeptionelle Entscheidungen<br />

geht, werden in der Regel in Lehrerkonferenzen und Schulkonferenzen thematisiert (Beispiel:<br />

Schulordnung).<br />

2.1.5.4 Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />

Wenn wir unsere Erziehungsziele erreichen wollen, ist dies umso eher möglich, wenn eine<br />

enge Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehern/innen sowie Erziehungsberechtigten<br />

stattfindet. Das Motto lautet: Miteinander im Interesse des Kindes, nicht gegeneinander. Dem<br />

Gelingen dieses Mottos wird hohe Bedeutung zugemessen und nur durch eine Vielzahl gelungener<br />

Kommunikationsprozesse auf allen Ebenen ist dies erreichbar.<br />

Gespräche und Austausch über Erziehungsfragen finden statt auf der Ebene der Klassen- und<br />

Schulpflegschaft, im Rahmen der Schulkonferenz und in einer Vielzahl individueller Gespräche<br />

(s. Beratung) zwischen Lehrern und Eltern, Schulleitung und Eltern sowie zwischen<br />

Schulsozialarbeit und Eltern. Ziel aller Gespräche ist das Abstimmen der Erziehungsarbeit<br />

zwischen Schule und Elternhaus. Schule und Elternhaus müssen „an einem Strick ziehen“, um<br />

die Schüler nicht durch widersprüchliche Anforderungen zu verunsichern und um die Effizienz<br />

von Erziehungsmaßnahmen zu erhöhen. Dabei sollen die Erfahrungen der Eltern und ihr<br />

Elternwissen miteinbezogen werden, um den Eltern nicht das Gefühl zu geben, die Schule<br />

bevormunde oder dominiere sie. Jedes Gespräch muss die Anliegen der Eltern ernst nehmen.<br />

Nichts zerstört die Zusammenarbeit mehr als das Gefühl nicht ernst genommen zu werden.<br />

Dies bedeutet nicht, den Eltern nach dem Mund zu reden, sondern nach einer gemeinsamen<br />

Problemumschreibung muss gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden, die in fest vereinbarte<br />

gemeinsame Beschlüsse münden soll. Diese Gesprächskunst gilt es immer weiter zu<br />

entwickeln. Gelungene Beratungsgespräche mit Eltern erhalten eine immer größere Bedeutung,<br />

gerade wenn es um Erziehungsthemen geht. Eine Handlungskompetenz und Qualifikation<br />

in diesem zentralen schulischen Tätigkeitsfeld ist von hoher Bedeutung. Daher wurde im<br />

laufenden Schuljahr ein Schwerpunkt der Lehrerfortbildung auf die Erhöhung der Beratungskompetenz<br />

gelegt (s. Fortbildungskonzept). Auf der theoretischen Basis des systemisch-<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 28

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