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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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dafür Gewähr zu leisten, dass entsprechende Internetseiten nicht aufgesucht und geöffnet<br />

werden.<br />

Alle PCs der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> sind über einen Proxyserver mit dem Internet verbunden,<br />

wodurch eine gezielte Filterung bestimmter Webseiten und Begriffe gewährleistet<br />

wird (vgl. Medienkonzept der <strong>Martinschule</strong>). Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass Schülerinnen<br />

und Schüler möglicherweise in einem sehr eingeschränkten Maße pornographische und<br />

gewaltverherrlichende Internetseiten aufrufen können. Eine Beaufsichtigung der Schülerinnen<br />

und Schüler ist daher immer sicherzustellen.<br />

5.8 Sicherheit im Schulsport<br />

Die Regelungen zur Sicherheit im Bereich Sport/Schwimmen/Baden (BASS 18 – 23 Nr. 2<br />

sind zu beachten. Sie sind im Anhang 2 beigefügt. Findet der Sportunterricht nicht in der<br />

Turnhalle statt, muss ein Erste Hilfe-Verbandkasten und ein Mobiltelefon mitgeführt werden.<br />

5.9 Sicherheit im Rahmen von Schulwanderungen und Schulfahrten<br />

sowie Verkehrserziehung, selbstständige Unterrichtsgänge von<br />

Schülerinnen und Schüler<br />

Die Regelungen zur Aufsicht, Gefahrvermeidung und Unfallverhütung im Rahmen von<br />

Schulwanderungen und Schulfahrten (BASS 14 – 12 Nr. 2) sind zu beachten. Sie sind im Anhang<br />

3 beigefügt. Ein Erste Hilfe-Verbandkasten und ein Mobiltelefon müssen mitgeführt<br />

werden. Bei Fahrten mit dem Fahrrad müssen die Schülerinnen und Schüler von zwei Lehrkräften<br />

begleitet werden. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Es besteht Helmpflicht<br />

für Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte. Die Lehrkräfte überprüfen alle Fahrräder<br />

auf Verkehrssicherheit. Die Schülerinnen und Schüler müssen vor einer Fahrt über das Verhalten<br />

im Straßenverkehr unterwiesen werden. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.<br />

Schulische Fahrten mit Fahrrädern, die nicht verkehrssicher sind, sind nicht zulässig. Die<br />

Helmpflicht gilt auch, wenn Schülerinnen und Schüler Schlittschuh laufen und Klettern.<br />

Werden schuleigene Fahrräder und Mofas genutzt, überprüft sie die Lehrkraft vorher auf ihre<br />

Verkehrssicherheit. Mofas sind alle zwei Jahre von einem Fachbetrieb zu warten.<br />

Selbstständige Unterrichtsgänge von Schülerinnen und Schülern müssen in den Unterricht<br />

konzeptionell eingebunden und geübt sein. Die Schülerinnen und Schüler sind auf mögliche<br />

Gefahrenpunkte hinzuweisen. Die konzeptionelle Einbindung und die Übung sind zu dokumentieren.<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 386

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