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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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Bei wasserlöslichen Lacken sind organische Lösungsmittel größtenteils durch Wasser ersetzt.<br />

Die Lackbindemittel wurden durch Lösungsvermittler (z.B: Glykole) wasserlöslich gemacht.<br />

Wie auch die anderen lösemittelhaltigen Lacke können Wasserlacke außerdem noch weitere<br />

Bestandteile enthalten, z.B. Pigmente oder Farbstoffe, Weichmacher, Konservierungsmittel.<br />

Gesundheitsgefahren entstehen durch Einatmen von Lacknebeln und direktem Hautkontakt<br />

mit dem Lack.<br />

Öle:<br />

Öle („Naturöle“, „Naturhartöle“) und Wachse (z.B. Bienenwachse) enthalten meist pflanzliche<br />

Öle (z.B. Leinöl, Citrusöl, Terpentinöl), einige Systeme auch Spezialbenzine oder andere<br />

Lösemittel. Gesundheitsgefahren können beim Einatmen von Dämpfen sowie bei direktem<br />

Hautkontakt (mögliche Allergiewirkung von einzelnen Inhaltsstoffen) entstehen.<br />

Lösemittelhaltige Kleber:<br />

Bei lösemittelhaltigen Klebern bestehen Gesundheitsgefahren durch Einatmen von Lösungsmitteln<br />

und direktem Hautkontakt.<br />

Sekundenkleber:<br />

Bei Sekundenklebern besteht in erster Linie die Gefahr darin, dass Kontaktflächen nach Aufbringen<br />

des Klebers auf die Haut so fest anhaften, dass eine Trennung nur operativ möglich<br />

ist.<br />

Dieser Kleber darf laut Sicherheitsratschlag nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

Backofenspray:<br />

Bei Haut- oder Schleimhautkontakt (Auge, Nase + obere Atemwege) kann es bei der Benutzung<br />

von Backofenspray zu Reizungen kommen.<br />

Hinweise zu Klebstoffen finden sich im Anhang 4.<br />

5.10.4 Gefahrstoffe: Rechtliche Grundlagen für die Kennzeichnung<br />

Neu gekaufte Produkte müssen nach den Richtlinien der Gefahrstoffverordnung beschriftet<br />

sein, anderenfalls ist ihre Verwendung in der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> verboten. In der<br />

<strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> dürfen Gefahrstoffe ausschließlich nur in Originalbehältern aufbewahrt<br />

werden. Das Umfüllen in Gläser, die aus dem Lebensmittelbereich stammen, wie<br />

Marmeladen- und Gurkengläser, ist grundsätzlich verboten!<br />

5.10.5 Liste der Gefährlichkeitsmerkmale<br />

Gefährliche Arbeitsstoffe sind die Stoffe, die gemäß § 4 der GefStoffV eines oder mehrere der<br />

folgenden Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen:<br />

explosionsgefährlich - brandfördernd - hochentzündlich - leichtentzündlich - entzündlich<br />

ätzend- reizend sehr giftig – giftig – gesundheitsschädlich - sensibilisierend<br />

krebserzeugend - fortpflanzungsgefährdend – erbgutverändernd - umweltgefährdend<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 388

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