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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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<strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> an Grundausbildungsmaßnahmen zur Ersten Hilfe liegt im dienstlichen Interesse.<br />

5.3 Brandschutz und Verhalten bei Feuer, Klartextansage im Notfall<br />

(Amok)<br />

Der Brandschutz und Verhaltensregeln bei Bränden, Kennzeichnung von Rettungswegen usw.<br />

ist in BASS 18-29 Nr. 1 geregelt:<br />

1. Im Falle eines Schadensfeuers ist – ohne das Ergebnis eigener Löschversuche abzuwarten<br />

– unverzüglich Feueralarm auszulösen. Der Feueralarm ist durch die Schulleitung<br />

oder durch jede mit dem Ereignis konfrontierte Lehrerkraft oder sonstige Dienstkraft<br />

auszulösen. Die Feuerwehr ist unverzüglich über die Notrufnummer 112 zu verständigen.<br />

Das Alarmsignal soll so lange ertönen, bis alle Personen das Gebäude verlassen<br />

haben.<br />

2. Das Schulgebäude ist unverzüglich unter Aufsicht der Lehrkräfte über die gekennzeichneten<br />

Rettungswege zu verlassen. Auf Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit<br />

Panik vermieden wird.<br />

3. Kleidungsstücke und Lehrmittel können mitgenommen werden, wenn dadurch die<br />

Räumung der Schule nicht verzögert wird.<br />

4. Die Lehrkräfte überzeugen sich beim <strong>Verl</strong>assen des Unterrichtsraumes, dass niemand<br />

– auch nicht in Nebenräumen – zurückgeblieben ist. Fenster und Türen sind zu schließen.<br />

5. An der Sammelstelle stellt jede Lehrkraft fest, ob die Schülerinnen und Schüler vollständig<br />

anwesend sind.<br />

6. Ist die Benutzung des Rettungsweges nicht mehr möglich, bleiben die Schülerinnen<br />

und Schüler und die Lehrkräfte in ihren Unterrichtsräumen, machen sich an den Fenstern<br />

und/oder mit dem Handy bemerkbar, geben auch Raumnummer durch und warten.<br />

Die Schülerinnen und Schüler können auch in Bereiche geführt werden, die von<br />

der Gefahr möglichst weit entfernt sind. Türen sind zu schließen, um eine<br />

Verrauchung der Räume zu verhindern.<br />

7. Rettungswege sollen vorsorglich festgelegt werden; sie dürfen nicht eingeengt werden<br />

z.B. durch Schülertische und Stühle.<br />

8. Sammelstelle der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> ist der Lehrerparkplatz / Bushaltestelle<br />

der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong>. Für jede Klasse sind eingezeichnete Felder vorhanden.<br />

Meldung an die Schulleitung, ob die Klassen vollzählig draußen sind!<br />

9. Fenster in den Klassenräumen dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden.<br />

Die großen Fenster in den Klassenräumen sind so verschlossen zu halten, dass sie<br />

nur gekippt werden können. Ein Fenster kann gedreht geöffnet werden.<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 378

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