04.03.2013 Aufrufe

Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

cherten Tätigkeit eingetreten ist. Die Eintragung hat unabhängig von der vermeintlichen<br />

Schwere der <strong>Verl</strong>etzung zu erfolgen. Zu dokumentieren sind:<br />

Ort und Zeit des Unfalls<br />

Name des <strong>Verl</strong>etzten<br />

Art der <strong>Verl</strong>etzung<br />

Zeitpunkt der Behandlung der <strong>Verl</strong>etzung<br />

durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Name des Ersthelfers<br />

Namen von Zeugen<br />

Das Verbandbuch ist nach §16 der Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“ - GUV-V A 5<br />

noch 5 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.<br />

Ersthelfer der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> im Schuljahr 2011/2012 sind:<br />

Frau Ina Hamers<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

Die Ersthelferqualifikation muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Dies sollte in der Fortbildungsplanung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Es besteht die Notwendigkeit, dass weitere Lehrkräfte sich als Ersthelfer ausbilden lassen<br />

bzw. ihre Ersthelferausbildung auffrischen.<br />

Die Überprüfung des 1. Hilfe-Inventars geschieht regelmäßig durch die Fachkonferenz Sicherheit.<br />

Geeignetes Erste - Hilfe Material ist enthalten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift<br />

Handreichung GUV „Erste Hilfe in Schulen“:<br />

im großen Verbandkasten nach DIN 13169 " Verbandkasten E"<br />

im kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 " Verbandkasten C"<br />

Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzten.<br />

Grundausbildung in Erster Hilfe<br />

Gemäß BASS 18 – 24 Nr. 1 sollen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 oder 9 eine<br />

Grundausbildung in Erster Hilfe erhalten (z.B. AG Erste Hilfe verpflichtend für alle Schülerinnen<br />

und Schüler der Lernstufen 8 – 10). Die Teilnahme von Lehrkräften der <strong>Martinschule</strong><br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 377

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!