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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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4.1.6 Schulstation und Inklusionsbeschluss in Theorie und Praxis<br />

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung<br />

durch den Bundestag der BRD im November 2008 ist es in Folge auch Auftrag der Schulstationen,<br />

inklusive Schulentwicklung zu betreiben mit dem Ziel, Barrieren in Erziehung und<br />

Bildung für die Schüler einer Schulstation auf ein Minimum zu reduzieren. Die sukzessive<br />

Etablierung inklusiver Kulturen, Strukturen und Praktiken ist somit Auftrag für die kommenden<br />

Schuljahre. Konzeptionell orientiert sich die Schulstation <strong>Rietberg</strong> am „Index für Inklusion“<br />

der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2003.<br />

4.1.6.1 Inklusion und Schulstation: ein Widerspruch<br />

Wer die Schulstation als Schüler besucht, hat eine extreme Geschichte der Aussonderung an<br />

mehreren Schulen durchlebt. Selbst zunächst zuständige Förderschulen mit dem Schwerpunkt<br />

„Emotionale und soziale Entwicklung“ sehen sich oftmals nicht mehr in der Lage, diese Kinder<br />

und Jugendlichen zu erziehen und zu unterrichten, sie werden als „schwer, kaum oder<br />

nicht beschulbar“ bezeichnet, die Belastungen für eine Klasse und die Lehrkräfte seien zu<br />

groß.<br />

Zur schulischen Aussonderung gesellt sich eine weitere hinzu: Alle Schüler der Schulstation<br />

leben in einer Einrichtung für Erziehungshilfe, ihre Familien waren gleichfalls überfordert<br />

und bedurften der staatlichen Unterstützung. Die Kinder und Jugendlichen leben in dieser<br />

Einrichtung an exponierter Stelle der Stadt <strong>Rietberg</strong>, in einer alten Klosteranlage in ihrem<br />

unmittelbaren Zentrum. Die Bewohner des Stadtkerns kennen die Einrichtung und ihre Kinder<br />

und Jugendlichen, eine konfliktreiche und wohlwollende Historie zugleich begleitet sie seit<br />

über 42 Jahren.<br />

Ein dritter Auslesefaktor betrifft die medizinisch-diagnostische Einordnung jedes Schülers.<br />

Bislang lag bei allen Kindern und Jugendlichen eine Diagnose nach der International Certification<br />

of Desease (ICD-10, Kapitel V, Psychische und Verhaltensstörungen) vor. Aus der<br />

Sicht der Inklusionstheorie sind psychiatrische Diagnosen defizitär und krankheitsorientiert<br />

auf den Menschen bezogen, sie bestimmen wesentlich ihr Leben, wie z.B. durch Medikation<br />

und ihre Nebenwirkungen oder Therapien. Dieses medizinische „Modell“ sieht pädagogische<br />

Schwierigkeiten durch Defizite und Schädigungen eines Kindes / Jugendlichen hervorgerufen.<br />

Als letzter widersprüchlicher Faktor gegenüber dem Inklusionsbeschluss sei die psychoemotionale<br />

Befindlichkeit der Schüler bei der Aufnahme in die Schulstation beschrieben. Intoleranz<br />

gegenüber dem Anderssein, Behindertenfeindlichkeit, Machtmissbrauch, mangelnde<br />

Wertschätzung des Selbst, Angst, Sexismus, Egozentrik, Aggression und Verweigerung des<br />

Dialogs kennzeichnen in der Regel die im bisherigen Leben angehäuften Barrieren der Schüler<br />

bei ihrer Neuaufnahme in die Schulstation.<br />

Wie kann angesichts dieser intraindividuellen Barrieren und vielfältigen institutionellen Ausleseprozesse<br />

die Zielperspektive einer Teilhabe und Mitbestimmung am gesellschaftlichen<br />

Leben verfolgt werden?<br />

4.1.6.2 Inklusion und Schulstation: Chancen für inklusive Kultur und Strukturen<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 269

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