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Schulprogramm - Martinschule Rietberg-Verl

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5.6.3 Holzstaub in der Luft<br />

Zu den sensibilisierenden Stoffen gehören gemäß dem Verzeichnis für sensibilisierende Stoffe<br />

auch Holzstäube. Bei der Bearbeitung von Holz ist das gesundheitliche Risiko von Holzstaub<br />

in der Luft nach dem Stand der Technik zu minimieren. Das gesundheitliche Risiko von<br />

Holzstaub in der Luft wird minimiert, wenn bei der maschinellen Bearbeitung von Holz<br />

staubarme Arbeitsbereiche in den Werk- und Maschinenräumen vorliegen.<br />

Diese Bedingungen werden erreicht, wenn<br />

die tägliche Expositionszeit eine halbe Stunde pro Unterrichtstag unterschreitet und nur<br />

an wenigen (bis zu 30) Tagen im Jahr an den Holzbearbeitungsmaschinen gearbeitet<br />

wird,<br />

die tägliche Expositionszeit nicht mehr als eine Stunde pro Unterrichtstag beträgt und<br />

der Holzstaub bei Standardholzbearbeitungsmaschinen an der Entstehungsstelle abgesaugt<br />

wird,<br />

bei der üblichen manuellen Holzbearbeitung reicht natürliche Raumlüftung (Fensterlüftung)<br />

aus, wenn durch geeignete Maßnahmen die Holzstaubexposition möglichst gering<br />

gehalten wird, z.B. durch Arbeit mit Raspel und Pfeile statt mit Schleifpapier.<br />

Bei der Reinigung von Maschinen- und Unterrichtsräumen von Staubablagerungen ist<br />

zu vermeiden, dass Staub aufgewirbelt wird und in die Atemluft gelangt. Beim Reinigen<br />

sind deshalb saugende (Industriestaubsauger Staubklasse H2 oder M) bzw. feuchte<br />

Verfahren anzuwenden. Das Abblasen und Aufkehren abgelagerter Holzstäube ist<br />

grundsätzlich nicht erlaubt.<br />

5.6.4 Lötarbeiten<br />

An der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<strong>Verl</strong> dürfen die üblichen Lötarbeiten durchgeführt werden.<br />

Hierfür reicht die natürliche Raumlüftung (Fensterlüftung) aus. In der <strong>Martinschule</strong> <strong>Rietberg</strong>-<br />

<strong>Verl</strong> darf grundsätzlich kein bleihaltiges Lot verwandt werden.<br />

5.6.5 Betriebsanweisungen für Schüler<br />

Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der in Fachräumen unterrichtet wird, muss über die<br />

Sicherheitsregelungen und den Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen werden. Diese Unterweisung<br />

ist zu dokumentieren.<br />

5.7 Sicherheit in den PC-Räumen und im Umgang mit PC´s in den<br />

Klassenräumen<br />

Die PC-Räume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft von Schülerinnen und Schülern<br />

betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler sind auf die Sicherheitsregeln im Umgang mit<br />

PCs zu unterweisen.<br />

PCs, deren Filter gegen pornografische, gewaltverherrlichende etc. Internetseiten deaktiviert<br />

sind, unterliegen der ständigen Aufsichtspflicht der verantwortlichen Lehrkraft. Diese hat<br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>Martinschule</strong> Seite 385

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