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Bemerkungen zur Benutzung der ... - Regesta Imperii

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1084 Juni 18, Verona (XIIII kal. iul., Verone).<br />

Heinrich nimmt die bischöfliche Kirche zu V i c e n z a auf Bitten Bischof Hezilos in seinen<br />

Schutz (aecclesiam Uicentinam in nostrae defensionis mundiburium dignaremur recipere),<br />

erneuert den Erlaß des Fodrums von 19 genannten Besitzungen und den Leuten <strong>der</strong> Kirche<br />

mit <strong>der</strong> Maßgabe, daß dem König bei seinem Aufenthalt in dieser Gegend das Fodrum und<br />

die üblichen Leistungen geschuldet werden, wie<strong>der</strong>holt die Schenkung des Berga genannten<br />

Theaters am Fluß Retrone, bestätigt Zoll und Markt (telloneum et mercatum . . . confirmamus)<br />

und gesteht die freie Schiffahrt von Vicenza bis nach Venedig zu (Navigium quoque de Ui-<br />

centia usque in Uenetiam . . . liberum . . . tradidimus) und verhängt über Zuwi<strong>der</strong>handelnde<br />

eine Buße von 300 Pfund Gold. – Burchardus canc. vice Sigeuvini archicanc.; unter Verwen-<br />

dung des DO.III. 349 hergestellter Empfängerentwurf, <strong>der</strong> von AC unter Hinzufügung des Es-<br />

chatokolls überarbeitet wurde, mundiert von einem Vicentiner Notar; M.; S.MP.; SI. D. Que<br />

regum vel [imperator]um clementia.<br />

O r i g .: Archivio di Stato Florenz (A). – D r u c k : MGH DD 6, 488 n° 366. – R e g .: Stumpf 2862.<br />

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