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Bemerkungen zur Benutzung der ... - Regesta Imperii

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Heinrich stellt die Rechte <strong>der</strong> Juden zu W o r m s fest, insbeson<strong>der</strong>e bezüglich ihrer Kammer-<br />

knechtschaft sowie ihres Rechts, bei schwerwiegenden Streitigkeiten innerhalb <strong>der</strong> Juden-<br />

schaft die Entscheidung des Kaisers anrufen zu dürfen. – D e p e r d i t u m , erwähnt in DF.I.<br />

166 vom 6. April 1157.<br />

D r u c k : MGH DD 6, 547 n o *412.<br />

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