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94 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und<br />

Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur <strong>Kultur</strong> anzubieten.<br />

D.h. konkret neben dem Hörfunk, in dem mit den speziellen „Wort- und Musikwellen“<br />

dem <strong>Kultur</strong>- und Bildungsauftrag im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rechnung getragen<br />

wird, ist auch das Fernsehen verpflichtet, seinen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen<br />

Erbes und zur aktuellen künstlerischen Produktion beizutragen. In dem Sendungen nicht<br />

nur produziert, sondern auch ausgestrahlt werden, gehören sie zur kulturellen Bildung dazu.<br />

Dabei wird noch keine Aussage zur Qualität des Programms getroffen. Doch wenn man in<br />

Rechnung stellt, dass Eins Live, das „Jugendhörfunkprogramm“ des WDR, junge deutsche,<br />

d.h. teilweise auch deutschsprachige Musik spielt, hat dieses natürlich auch Rückwirkungen<br />

auf die musikalische Sozialisation der Jugendlichen und mithin auch auf die eigene<br />

Musikproduktion von jungen Rock- und Popbands. Andererseits ist die „Häppchenkultur“,<br />

die teilweise bei der Übertragung so genannter Ernster Musik Einzug gehalten hat, in<br />

dem eben nicht mehr das ganze Werk, sondern nur noch Sätze gespielt werden, ein teilweiser<br />

Rückzug aus der Musikvermittlung.<br />

In seiner Stellungnahme „<strong>Kultur</strong> als Daseinsvorsorge“ formuliert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat<br />

mit Blick auf den <strong>Kultur</strong>- und den Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:<br />

<strong>Kultur</strong> als Daseinsvorsorge (Stellungnahme des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates)<br />

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil des kulturellen Lebens. In der Erfüllung<br />

seines Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsauftrag nimmt er einen unverzichtbaren<br />

<strong>Kultur</strong>auftrag wahr. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die Aufrechterhaltung<br />

und Vielfalt des <strong>Kultur</strong>betriebs wichtig. Dies gilt auch für seinen Stellenwert im Filmbereich.<br />

Die Filmförderungen auf nationaler und regionaler Ebene tragen entscheidend zur<br />

Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland bei. Nur so können unabhängige und innovative<br />

Projekte entstehen.<br />

...<br />

Darüber hinaus dürfen sich <strong>Kultur</strong>angebote in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

nicht auf die späten Nachtstunden oder Spartensender konzentrieren. Der Bildungsauftrag<br />

der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten impliziert, dass zu den Hauptsendezeiten<br />

sowohl im Hörfunk als auch Fernsehen die kulturelle Vielfalt gewährleistet wird. D.h.<br />

konkret, dass auch weniger eingängige Programmformate zu den Hauptsendezeiten im Vollprogramm<br />

gesendet werden.<br />

Auf Grund dieser Position <strong>zum</strong> öffentlich-rechtlichen Rundfunk und abgesichert durch die<br />

Rundfunkstaatsverträge fordert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat in der genannten Stellungnahme<br />

„<strong>Kultur</strong> als Daseinsvorsorge“:

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