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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 43<br />

2.3.7 Hochschulgesetzgebung<br />

Der Bund legt mit dem Hochschulrahmengesetz die allgemeinen Prinzipien für das Hochschulwesen<br />

fest. Die weitere Ausgestaltung erfolgt durch die Hochschulgesetze der Länder.<br />

Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 2002 hatte u.a. anderem das Ziel,<br />

die Vorgaben aus dem Bologna-Prozess (siehe hierzu Kapitel 2.2) umzusetzen. So wurde<br />

u.a. das zweistufige Abschlusssystem (BA/MA-Studiengänge) eingeführt. Gegen die im<br />

Hochschulrahmengesetz verankerte Einführung von so genannten Juniorprofessuren und<br />

das Verbot von Studiengebühren haben Länder vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.<br />

Ihren Klagen wurde stattgegeben.<br />

2.3.8 Lebensbegleitendes Lernen<br />

Das lebensbegleitende bzw. lebenslange Lernen hat an Bedeutung gewonnen. In der Wissensgesellschaft<br />

gilt es, stetig erworbenes Wissen und Fähigkeiten zu vertiefen bzw. zu erweitern.<br />

Von europäischer Seite wird mit Nachdruck daran erinnert, dass zur Verwirklichung<br />

der Lissabon-Strategie, die – wie bereits ausgeführt – dazu dienen soll, Europa <strong>zum</strong><br />

wichtigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln, in den Mitgliedsstaaten<br />

die Bemühungen zur Weiterbildung gestärkt und v.a. eine kohärente Politik zur<br />

Förderung der Weiterbildung entwickelt werden muss.<br />

Für die Weiterbildungsgesetzgebung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Bund<br />

und Länder haben sich gemeinsam innerhalb der BLK für eine Verstärkung des lebenslangen<br />

Lernens ausgesprochen. Darüber hinaus kann der Bund durch Modellversuche, Innovationen<br />

in der Weiterbildung unterstützen und vorantreiben.<br />

Ein wichtiger Modellversuch, der vom Bund finanziert wird, sind die Lernenden Regionen.<br />

Das Programm wurde im Jahr 2000 gestartet und dauert bis 2006. Mit dem Programm<br />

soll der Aufbau dauerhafter Kooperationsstrukturen geschaffen werden, die auch<br />

über den Programmzeitraum hinaus vernetzt zusammenarbeiten und so dauerhaft die Bildungsinfrastruktur<br />

verbessern. Eine wichtige Zielgruppe des Programms sind bildungsferne<br />

Schichten. Die Netzwerke sollen u.a. zur Transparenz der Bildungslandschaft in der<br />

Region beitragen. Die Vernetzung der Kindertagesstätten, Schulen und der Jugendhilfe in<br />

der Region gehören zu den Programmbausteinen.<br />

Im Rahmen des Programms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“ widmen<br />

sich verschiedene Teilprojekte explizit Fragen der kulturellen Bildung, andere nutzen Methoden<br />

der kulturellen Bildung zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen.<br />

Im Folgenden werden einige Teilprojekte beispielhaft aufgeführt. Sie illustrieren zugleich,<br />

wie weit gefächert das Feld der kulturellen Bildung ist:<br />

Baden-Württemberg<br />

· Lernende Region Heilbronn-Franken: Netzwerk für Bildung, Teilprojekt 2: Erhöhung<br />

der Bildungsbeteiligung im Bereich allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher<br />

Bildung<br />

· Lernende Region Zollernalb: Netzwerk- und Projektentwicklung für lebensbegleitendes<br />

Lernen, Teilprojekt 3: TP3 - Verzahnung von kultureller und beruflicher Bildung

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