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INFRASTRUKTUR KULTURELLER BILDUNG 97<br />

Im Bereich des Tanzes sind es in erster Linie die privaten Ballettschulen, die Kindern eine<br />

erste Ausbildung in klassischem Tanz anbieten. Nach wie vor ungelöst ist die Frage der<br />

Qualitätssicherung in der frühen Phase der Tanzausbildung. Sowohl in der Konzeption<br />

<strong>Kultur</strong>elle Bildung im Jahr 1988 als auch 1994 wurde vom Deutschen Berufsverband für<br />

Tanzpädagogik beklagt, dass es keinen Berufsschutz bei Ballettschulen gibt und daher eine<br />

Qualitätssicherung nur eingeschränkt möglich ist. Zwar gibt es Zusatzqualifikationen für<br />

Tänzer, die in Ballettschulen unterrichten wollen, doch sind diese Zusatzqualifikationen<br />

nicht zwingend vorgeschrieben, wenn jemand eine Ballettschule eröffnen möchte. Mit Blick<br />

auf das junge Alter der Kinder, die die Ballettschule besuchen, teilweise sind die Kinder erst<br />

vier Jahre alt, und die möglicherweise entstehenden körperlichen und seelischen Schäden<br />

durch einen nicht sachgemäßen Unterricht, besteht hier Handlungsbedarf für Qualitätssicherung.<br />

Professioneller Tanz kann nur bis zu einer Altersgrenze von 35 höchstens 40 Lebensjahre<br />

ausgeübt werden. Angesichts der kurzen beruflichen Laufbahn kommt der Ausbildung,<br />

die bereits im Kindesalter mit erstem Ballettunterricht an einer Ballettschule beginnt<br />

und an die sich ein Studium im Jugendalter anschließt, eine besondere Bedeutung zu.<br />

Die Tänzerausbildung sowie die Qualifizierung von Ballettpädagogen ist ein spezifisches<br />

Problem innerhalb des Gesamtspektrums der kulturellen Bildung. Bei der Ausbildung von<br />

Tänzerinnen und Tänzern gibt es im Kindesalter teilweise ein Nebeneinander von kultureller<br />

Bildung im Sinne von Freizeitgestaltung und beruflicher Ausbildung. Oder um es an<br />

einem Beispiel zu verdeutlichen: Kinder besuchen zuerst den Ballettunterricht aus Freude<br />

am Tanz, einige setzen den Unterricht im Sinne einer Freizeitbeschäftigung fort, bei anderen<br />

<strong>bildet</strong> sich im Laufe des Unterrichts der Wunsch nach einer Laufbahn als Tänzerin oder<br />

Tänzer aus, die bei entsprechender Begabung des Kindes zunächst durch die Ballettschule<br />

und später durch ein Studium gezielt gefördert und aufgebaut wird. Das Studium oder die<br />

berufliche Erstausbildung, wie sie z.B. an der Staatlichen Ballettschule in Berlin erworben<br />

wird, beginnt in einem Alter, in dem andere noch die „normale“ Schule besuchen. Gerade<br />

weil die Ballettschulen, die Institution sind, in der die jungen Talente entdeckt und gefördert<br />

werden, haben sie eine so große Verantwortung. Die weitere Sicherung der Qualität<br />

ballettpädagogischer Arbeit ist daher erforderlich.<br />

3.6 Institution versus Projekt<br />

Die kulturelle Bildungslandschaft ist durch ein Nebeneinander zwischen kontinuierlichen<br />

Angeboten und Projekten gekennzeichnet. Auf der einen Seite gewährleisten Angebote wie<br />

sie vorwiegend in Musikschulen, Jugendkunstschulen, Bibliotheken, Museen, Theater, Volkshochschulen<br />

usw. stattfinden, eine Basis für die kulturelle Bildung. Daneben sind Innovationen<br />

und neue Anstöße durch Projekte erforderlich. Zur Weiterentwicklung der kulturellen<br />

Bildungslandschaft sind beide notwendig, befristete Projekte, die Spielräume zur Erprobung<br />

neuer Methoden eröffnen, und kontinuierliche Angebote. Dieses notwendige<br />

Nebeneinander wird jedoch zur Zeit förderpolitisch überlagert.<br />

Nicht zuletzt der wachsenden Finanznot der öffentlichen Hände ist geschuldet, dass Institutionen<br />

als auf Dauer angelegte Angebote in zunehmendem Maße über Projektmittel gefördert<br />

werden oder mittels der institutionellen Förderung nicht das gesamte Aufgabenspektrum<br />

der Einrichtung abgedeckt werden kann, so dass zusätzliche Projektmittel akquiriert<br />

werden müssen. Die Vorteile einer Projektförderung bestehen darin, dass in einem

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