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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 55<br />

der voll oder teilweise gebundenen Ganztagsschule. In Berlin und Nordrhein-Westfalen ist<br />

dies in erster Linie auf die Integrierten Gesamtschulen zurückzuführen, die aus schulpolitischen<br />

Gründen in diesen Länder bereits in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts<br />

forciert wurden und <strong>zum</strong>eist im Ganztagsbetrieb erfolgen. Auch in Niedersachsen, Baden-Württemberg,<br />

Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein überwiegt bei den Ganztagsschulen<br />

die voll oder teilweise gebundene Ganztagsschule.<br />

Beim Ausbau der Ganztagsschule wird in den Ländern jetzt besonders der Ausbau der offenen<br />

Ganztagsschule vorangetrieben, wobei jedes Land sein eigenes Konzept entwickelt hat:<br />

Baden-Württemberg<br />

In Baden-Württemberg wird mit zwei Ganztagsschulbegriffen gearbeitet. Ganztagsschulen<br />

im Sinne der Landespolitik sind Schulen, bei denen das Land zusätzliche Lehrerdeputate<br />

zur Verfügung stellt. Es soll damit der Unterricht ausgebaut werden. Grundlage ist ein<br />

entsprechender Erlass des Kultusministeriums. Im Mittelpunkt dieser Förderung stehen so<br />

genannte Brennpunkthauptschulen. Gebühren werden an diesen Schulen für außerunterrichtliche<br />

Angebote nicht erhoben.<br />

Bei Ganztagsschulen im Sinne des IZBB stellt das Land keine zusätzlichen Lehrerdeputate zur<br />

Verfügung. Diese Ganztagsschulen müssen den Anforderungen des IZBB (siehe oben) genügen.<br />

An diesen Schulen können Gebühren für außerunterrichtliche Angebote erhoben werden.<br />

Bayern<br />

Die Förderung erfolgt auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung sowie der Bekanntmachung<br />

„Förderung der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen<br />

5 – 10“ vom 16. Mai 2002. Voraussetzung für die Förderung ist ein qualitativ hochstehendes<br />

pädagogisches Konzept.<br />

Bei der Ganztagsschule wird unterschieden in:<br />

· Kind- und familiengerechte Halbtagsschule: ab 7.30 Uhr stehen Lehrkräfte zur Betreuung zur<br />

Verfügung, diese Betreuung ist kostenfrei; bis mindestens 13.00 oft 14.00 Uhr wird durch<br />

öffentliche oder freie Träger eine Betreuung gewährleistet, die Betreuung ist kostenpflichtig<br />

· Ganztagsangebote: nach dem regulären Vormittagsunterricht werden Nachmittagangebote<br />

unterbreitet, diese können von der Schule, freien Trägern, Vereinen, bürgerschaftlich<br />

Aktiven angeboten werden; die Angebote sind kostenpflichtig, werden aber bezuschusst;<br />

das Angebot muss an vier von fünf Wochentagen bereit gehalten werden; ganz besonders<br />

werden Musikschulen aufgefordert mit den Schulen zu kooperieren; beim Landesverband<br />

Bayerischer Tonkünstler kann ein Zertifikat über die pädagogische Qualifikation freiberuflicher<br />

Musiklehrer erworben werden<br />

· Ganztagsschulen: verpflichtendes Lehrangebot an mindestens vier Wochentagen mit<br />

mindestens 7 Zeitstunden; vormittägliche und nachmittägliche Aktivitäten sind konzeptionell<br />

verbunden; der Unterricht verläuft über den ganzen Tag und wird z.B. mit musischen<br />

und kreativen Aktivitäten verbunden; das Personal besteht hauptsächlich aus Lehrkräften<br />

und Förderlehrkräften; der gesamte Tagesablauf wird von der Schule gestaltet<br />

Berlin<br />

Berlin unterscheidet zwischen:<br />

· Offenen Ganztagsschulen, d.h. die Verlagerung der Horte an die Schulen, mit den Übergang<br />

der Zuständigkeit von den Jugendämtern zu den Schulämtern

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