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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 21<br />

genommen ist, sollten für den <strong>Kultur</strong>bereich ein Lehrstück sein. Liberalisierungen, die hier<br />

eingegangen wurden, können nun nicht mehr zurückgeholt werden.<br />

In seiner Stellungnahme „Resolution des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates zu den GATS-2000 Verhandlungen<br />

der WTO über bestimmte audiovisuelle Dienstleistungen und über <strong>Kultur</strong>dienstleistungen“<br />

(siehe Teil D) macht der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat mit Blick auf den Bildungsbereich<br />

deutlich:<br />

„Resolution des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates zu den GATS-2000 Verhandlungen der WTO<br />

über bestimmte audiovisuelle Dienstleistungen und über <strong>Kultur</strong>dienstleistungen“<br />

In Bezug auf den Bildungsbereich schließt sich der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat der in der Grundsatzposition<br />

der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung<br />

vom 18.10.2002 niedergelegten Auffassung an, dass „die für den Bildungsbereich relevanten<br />

Vorbehaltsklauseln in den horizontalen Verpflichtungen, wie im Abkommen selbst, (...)<br />

nicht zur Disposition stehen. Die sektoralen Verpflichtungen sollen weiterhin auf privat<br />

finanzierte Bildungsdienstleistungen beschränkt bleiben.“<br />

Weiter fordert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat von der Europäischen Union im weiteren Verhandlungsverlauf:<br />

· die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Konsultationsprozess,<br />

· die Anwendung der <strong>Kultur</strong>verträglichkeitsprüfung,<br />

· die Sicherung der kulturellen Vielfalt,<br />

· keine weiteren Zugeständnisse bei den Bildungsdienstleistungen,<br />

· keine Erstellung von abschließenden Listen, in denen <strong>Kultur</strong>einrichtungen aufgeführt<br />

werden, die von der Liberalisierung ausgenommen werden,<br />

· den Erhalt des hohen Niveaus an Urheber- und Leistungsschutzrechten zur ökonomischen<br />

Sicherung der Künstler und der <strong>Kultur</strong>wirtschaft.<br />

Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat hält es für unerlässlich, dass künftig die Zivilgesellschaft frühzeitig<br />

über Entscheidungsprozesse im Rahmen der WTO-Verhandlungen informiert wird und so<br />

die Gelegenheit erhält, sich durch Stellungnahmen zu dem Verhandlungsprozess zu äußern<br />

und ihn gegebenenfalls zu beeinflussen. Die Liberalisierung des Welthandels mit Dienstleistungen<br />

sowie urheberrechtlich geschützten Werken hat eine zentrale Bedeutung für das<br />

heutige und künftige gesellschaftliche Leben. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass<br />

die organisierte Zivilgesellschaft durch Stellungnahmen und Anhörungen an den Entscheidungsprozessen<br />

beteiligt wird.<br />

Die so genannte <strong>Kultur</strong>verträglichkeitsprüfung soll gewährleisten, dass durch Entscheidungen<br />

in kulturfernen Politikfeldern die <strong>Kultur</strong> schaden nehmen kann. Die <strong>Kultur</strong>verträglichkeitsprüfung<br />

ist in Art. 151 Abs. 4 des Amsterdamer Vertrags fixiert worden. Der Deutsche<br />

<strong>Kultur</strong>rat fordert, dass die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin für die Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union die <strong>Kultur</strong>verträglichkeitsprüfung auch bei internationalen<br />

Vereinbarungen wie den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation<br />

konsequent anwendet.

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