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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 81<br />

Ganz anders sieht es im Bereich der Altenarbeit aus. Dieser Bereich ist nach wie vor die<br />

Domäne der Freien Wohlfahrtspflege. Der seit dem 01.01.1992 in Kraft befindliche Bundesaltenplan<br />

benennt unter den Förderzielen unter anderem auch die Teilhabe am geistigen<br />

Leben:<br />

II. Förderziele (Bundesaltenplan)<br />

2.4 Teilhabe am geistigen Leben<br />

Die Teilhabe am geistigen Leben der Gesellschaft und die gestalterischen Fähigkeiten sowie<br />

die Mitgestaltungsmöglichkeiten älterer Menschen sollen unterstützt werden.<br />

Die Förderung zielt auf eine Kompetenzerhaltung oder -steigerung ab. Dabei sind die unterschiedlichen<br />

Biographien und Lebenssituationen älterer Menschen zu berücksichtigen.<br />

Durch kulturelle Angebote soll den älteren Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben der<br />

Gesellschaft ermöglicht werden. <strong>Kultur</strong>elle Veranstaltungen verbessern soziale Kontakte und<br />

Kommunikationschancen und sind geeignet, Mobilität, geistige Regsamkeit und Kreativität<br />

der älteren Menschen zu erhalten sowie Erfahrungen und Wissen an nachfolgende Generationen<br />

weiterzugeben. Sie bieten die Möglichkeit, sich über neue Ideen, Vorstellungen<br />

und Fertigkeiten der Jüngeren zu informieren. Das Verständnis der Generationen und deren<br />

Integration wird gefördert, Isolation älterer Menschen verhindert. Eine Förderung kommt<br />

insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht: Musik, Theater, Spiel, Literatur, bildende<br />

Kunst, Architektur, Film, Fotografie, Video und Tontechnik.<br />

Obwohl wie oben zitiert die kulturelle Bildung ein Bestandteil des Bundesaltenplans ist,<br />

besteht längst keine so entwickelte Infrastruktur der kulturellen Seniorenbildung wie es bei<br />

der kulturellen Kinder- und Jugendbildung der Fall ist. Mit Blick auf den demografischen<br />

Wandel bestehen hier noch Entwicklungspotenziale für Bürgerschaftliches Engagement.<br />

2.5.5 Zusammenfassung<br />

Das Bürgerschaftliche Engagement <strong>bildet</strong> eine wesentliche Ressource für kulturelle Bildung.<br />

Durch einige steuerrechtliche Regelungen wird Bürgerschaftliches Engagement<br />

gefördert. Im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Angebote für<br />

ältere Menschen besteht eine relativ hohe Verrechtlichung in der Förderung. Insbesondere<br />

im Bereich der kulturellen Seniorenbildung wurden noch nicht alle Entwicklungspotenziale<br />

ausgeschöpft.

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