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ARBEITSMARKT KULTUR UND QUALIFIZIERUNG 119<br />

nahmen, Honorarverträgen usw. besteht. Da die ersten aus dieser Generation in den nächsten<br />

Jahren das Rentenalter erreichen werden, wird sich zeigen, welche Auswirkungen in der<br />

Altersversorgung eine solche Erwerbsbiografie hat.<br />

Mit besonderer Sorge werden vom Deutschen <strong>Kultur</strong>rat aktuell die Arbeitsgelegenheiten<br />

mit Mehraufwandsentschädigung, so genannte Ein-Euro-Jobs beobachtet. Auf der einen<br />

Seite kann sich auch der <strong>Kultur</strong>bereich nicht der gesellschaftlichen Aufgabe entziehen, Langzeitarbeitslosen<br />

den Einstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Auf der anderen Seite<br />

besteht die Befürchtung, dass so genannte Ein-Euro-Jobs dazu führen, den ohnehin prekären<br />

Arbeitsmarkt <strong>Kultur</strong> weiter auszuhöhlen. Zumal viele Einrichtungen auf Grund einer<br />

Fülle an Aufgaben und stetem Personalmangel dankbar auf die Gelegenheit zurückgreifen,<br />

für einen begrenzten Zeitraum Langzeitarbeitslose zu beschäftigen und dies umso lieber<br />

tun, als für sie keine Kosten entstehen, sondern sie vielmehr noch zusätzliches Geld erhalten.<br />

In seinem Positionspapier „Ein-Euro-Jobs: Zusätzlichkeit ernst nehmen“ (siehe Teil D) geht<br />

der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat auf die schwierige Situation im Arbeitsmarkt <strong>Kultur</strong> ein. Der Gesetzgeber<br />

hat den Akteuren vor Ort, also den Arbeitsagenturen, den Arbeitsgemeinschaften<br />

und den optierenden Kommunen, weitreichende Gestaltungsspielräume zu so genannten<br />

Ein-Euro-Jobs gegeben. Damit soll gewährleistet werden, dass Ein-Euro-Jobs keine reguläre<br />

Beschäftigung verdrängen und das Angebot den spezifischen regionalen Anforderungen<br />

gerecht wird. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat fordert in seiner o.g. Stellungnahme die <strong>Kultur</strong>einrichtungen,<br />

mithin auch die Einrichtungen der kulturellen Bildung auf, sich in die Diskussionen<br />

vor Ort einzubringen. Weiter fordert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat in der genannten Stellungnahme:<br />

· „Ein-Euro-Jobs“ dürfen in <strong>Kultur</strong>einrichtungen und <strong>Kultur</strong>vereinen nur zusätzlich bereit<br />

gestellt werden. Sie dürfen nicht dazu dienen, fehlende Mittel im <strong>Kultur</strong>- oder Bildungshaushalt<br />

auszugleichen und so Lücken in der <strong>Kultur</strong>finanzierung zu schließen, die<br />

womöglich durch Kürzungen der öffentlichen <strong>Kultur</strong>haushalte erst aufgerissen werden<br />

oder worden sind.<br />

· „Ein-Euro-Jobs“ dienen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in das Berufsleben,<br />

daher müssen innerhalb jeder Maßnahme Qualifizierungsangebote bereit gestellt<br />

werden.<br />

· „Ein-Euro-Jobs“ dürfen nicht dazu führen, dass Künstlerinnen und Künstler oder andere<br />

Berufsgruppen, die bisher im Rahmen von Honorarverträgen Aufgaben in der kulturellen<br />

Bildungsarbeit oder anderen Bereichen des kulturellen Lebens übernommen haben, durch<br />

„Ein-Euro-Jobs“ verdrängt werden.<br />

· Ausbildungsplätze im <strong>Kultur</strong>bereich dürfen nicht durch „Ein-Euro-Jobs“ gefährdet werden.<br />

· Bürgerschaftliches Engagement im <strong>Kultur</strong>bereich darf nicht durch „Ein-Euro-Jobs“ gefährdet<br />

werden.<br />

· „Ein-Euro-Jobber“ können kein qualifiziertes Personal in Ganztagsschulen ersetzen.<br />

· Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABMs) müssen Vorrang vor „Ein-Euro-Jobs“ haben.<br />

· Die Übernahme eines „Ein-Euro-Jobs“ im <strong>Kultur</strong>bereich muss freiwillig erfolgen.<br />

Da erst seit dem 01.01.2005 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für „Ein-Euro-Jobs“ in<br />

Kraft sind, können <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Drucklegung noch keine Aussagen darüber getroffen<br />

werden, wie sich „Ein-Euro-Josbs“ auf den <strong>Kultur</strong>bereich auswirken werden. Es steht zu<br />

befürchten, dass es in erster Linie kleine Träger mit einer geringen Finanzausstattung sind,

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