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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 19<br />

der Deutschland angehört, wird dafür eingetreten, den <strong>Kultur</strong>bereich in all seinen Besonderheiten<br />

besonders zu berücksichtigen und zu bewahren. Hierzu zählt auch der Zugang zu<br />

Informationen und zu neuen Technologien. Auf der Seite der Welthandelsorganisation<br />

(WTO), der Deutschland über die Europäische Union angehört, wird für eine möglichst<br />

weitreichende Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte gestritten. Der <strong>Kultur</strong>bereich wird<br />

zunächst per se <strong>zum</strong> Dienstleistungssektor gerechnet, auch wenn oftmals keine Gewinnerzielungsabsicht<br />

besteht und daher auf der Hand läge, den Bereich nicht einzubeziehen.<br />

2.1.4 WTO und GATS<br />

Die Welthandelsorganisation (WTO) wurde am 15. April 1994 in Marrakesch (Marokko)<br />

gegründet. Ihr Vorläufer war das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, GATT (General<br />

Agreement on Tariffs and Trade). Bereits im GATT wurden die wesentlichen Prinzipien<br />

festgelegt, deren Einhaltung heute von der WTO überwacht werden:<br />

· Gegenseitigkeit, d.h. handelspolitische Leistungen, die sich die WTO-Mitglieder gegenseitig<br />

einräumen, müssen gleichwertig sein,<br />

· Liberalisierung, d.h. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse müssen abgebaut werden,<br />

· Meistbegünstigung, d.h. Zoll- und Handelsvorteile, die sich WTO-Mitglieder gegenseitig<br />

einräumen, sollen anderen Unterzeichnerstaaten ebenfalls zugute kommen.<br />

Innerhalb von GATS (Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen)<br />

wurden zwölf Bereiche an Dienstleistungen klassifiziert und zwar:<br />

1. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen,<br />

2. Kommunikationsdienstleistungen,<br />

3. Bau- und Montagedienstleistungen,<br />

4. Vertriebsdienstleistungen,<br />

5. Bildungsdienstleistungen,<br />

6. Umweltdienstleistungen,<br />

7. Finanzdienstleistungen,<br />

8. Medizinische und soziale Dienstleistungen,<br />

9. Tourismus und Reisedienstleistungen,<br />

10. Erholung, <strong>Kultur</strong> und Sport,<br />

11. Transportdienstleistungen,<br />

12. sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen.<br />

<strong>Kultur</strong>elle Dienstleistungen sind in folgenden Kategorien zu finden:<br />

· Kommunikationsdienstleistungen, hier werden audiovisuelle Dienstleistungen wie Hörfunk,<br />

Fernsehen, Film-, Video- und Musikproduktion aufgeführt,<br />

· Baudienstleistungen, sofern Architekten davon betroffen sind,<br />

· Bildungsdienstleitungen, hier werden Bildungseinrichtungen von dem Kindergarten und<br />

der Grundschule über die Schulbildung, die Berufs- bzw. Universitätsausbildung, Erwachsenenbildung<br />

sowie andere Bildungseinrichtungen genannt,<br />

· Erholung, <strong>Kultur</strong> und Sport mit den Unterkategorien Unterhaltungsdienstleistungen (inkl.<br />

Theater, Live-Bands und Zirkus), Nachrichtenagenturen, Büchereien, Archive, Museen<br />

und sonstigen kulturellen Dienstleistungen,<br />

· Soziale Dienstleistungen (z.B. Jugendpolitik).

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