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232 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Dass die deutsche Form einer extrem bürokratisierten Steuerung von Schule in vergleichbaren<br />

Ländern und selbst innerhalb des deutschen Schulsystems <strong>zum</strong>indest abgemildert, wenn<br />

nicht sogar durch andere Formen der Steuerung ersetzt werden kann, zeigen einzelne Schulen<br />

in Deutschland (etwa diejenigen, die in dem Film „Treibhäuser der Zukunft“ vorgestellt<br />

werden), zeigt insbesondere das ehemals dem deutschen System ähnlichen, aber dann vor<br />

einigen Jahren grundlegend in seiner Steuerung veränderte Schulsystem etwa in Schweden<br />

oder in den Niederlanden. Dort wird gezeigt, dass „Lernen“ stattfinden kann, ohne die<br />

deutsche Form eines kontroll-orientierten Unterrichts anzunehmen. Es sind dazu jedoch<br />

einige „heilige Kühe“ zu schlachten: 45-Minuten-Takt, relativ kurze Verweildauer der LehrerInnen<br />

in der Schule, z. T. Auflösung der Klassen, Verzicht oder erhebliche Reduzierung<br />

der Klassenarbeiten und generell der Leistungsbewertung, Verzicht auf Aussonderung (Sonderschule,<br />

Wechsel der Schulformen), auf „Homogenität“ in der Klasse, auf Sitzenbleiben<br />

– eben all das, was im Zuge der PISA-Diskussion häufig vorgetragen wurde und was bis<br />

heute in der deutschen Schuladministration so gut wie keinen Nachhall gefunden hat.<br />

Lernen in außerschulischen Kontexten hat es vor dem Hintergrund der dargestellten grundsätzlichen<br />

Infragestellung von Schülerinteresse am Lernen in der Schule leichter, da kein<br />

Zwang zur permanenten Bewertung, keine disziplinarisch motivierte Kontrollverpflichtung<br />

besteht. Vielmehr schafft schon alleine das zentrale Prinzip der Freiwilligkeit der Teilnahme<br />

(die nicht im Gegensatz zur – auch längerfristigen – Verbindlichkeit des Engagements der<br />

Heranwachsenden steht) eine günstige Voraussetzung für ein anderes, ein begründetes Lernen.<br />

Allerdings ist auch die außerschulische Pädagogik nicht davor gefeit, schulische Lernformen<br />

zu übernehmen bzw. Lehrerverhalten bloß zu kopieren. Gelegentlich ist sogar eine<br />

„Sehnsucht“ nach Leistungsbewertung festzustellen.<br />

Der Vertragsgedanke rund um die Schule: Der Schüler als<br />

„Rechtssubjekt“ seines Lernens<br />

Auf der allgemeinsten Ebene ist auf die bereits klassische Idee des Gesellschaftsvertrages<br />

(Rousseau und Vorläufer) hinzuweisen. Die Vorstellung eines solchen Gesellschaftsvertrages<br />

beruhte darin, dass Einzelindividuen untereinander einen Vertrag abschließen, der zur<br />

Gründung des Staates führte, womit dessen Legitimität gesichert wäre. Dies bedeutet <strong>zum</strong><br />

einen, dass sie das Recht zu einem solchen Vertragsabschluss haben, also Rechtssubjekte<br />

sind. Bekanntlich hat es lange gedauert, diese Rechtsgleichheit aller BürgerInnen durchzusetzen.<br />

Gleichzeitig müssen die Einzelnen auf bestimmte Individualrechte verzichten, weil<br />

es im Interesse der Gesellschaft ist, dass etwa das Gewaltmonopol – um ein Kennzeichen<br />

des modernen Staates hervorzuheben – besser beim Staat und nur bei diesem liegt. Dieser<br />

Gedanke eines – faktisch nie abgeschlossenen – Vertrages wird ferner genutzt bei der Idee<br />

eines „Generationen-Vertrages“, also einem Kernbereich der Pädagogik, die es – wie es<br />

insbesondere Schleiermacher hervorgehoben hat – mit der Frage zu tun hat, was die ältere<br />

von der jüngeren Generation will. Dieser Generationenvertrag bezieht sich auf soziale Sicherungssysteme,<br />

bei denen die jeweils jüngere Generation die Sozialkosten für die jeweils<br />

ältere Generation übernimmt. Der amerikanische Erziehungswissenschaftler J. S. Cohen<br />

(zitiert nach Dalin 1997, S. 34ff) schlägt vor, auch in Hinblick auf die Schule von einem<br />

solchen Vertrag auszugehen. Die Eltern haben, so die genannten Autoren, der Schule einen<br />

Teil der Verantwortung für die Kindererziehung übertragen und dabei folgende Aufgaben<br />

zugewiesen:

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