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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 29<br />

2.2.7 Bologna-Prozess<br />

Bildung in Europa ist aber weitaus mehr als die Förderung einzelner Projekte oder der<br />

Mobilität von Studierenden und Lehrenden in Europa. Mit dem so genannten Bologna-<br />

Prozess soll die Hochschullandschaft in Europa so verändert werden, dass ein europäischer<br />

Bildungsraum entsteht.<br />

Bereits im Jahr 1998 haben die Bildungsminister Frankreichs, Italien, Großbritanniens<br />

und Deutschlands die so genannte Sorbonne-Erklärung unterzeichnet, in der sie dem Willen<br />

Ausdruck verleihen, bestehende Hemmnisse abzubauen und die Zusammenarbeit im<br />

Hochschulbereich zu verbessern. Im Jahr 1999 unterzeichneten 29 europäische Nationen<br />

die Bologna-Erklärung und verpflichten sich damit bis <strong>zum</strong> Jahr 2010 einen europäischen<br />

Hochschulraum zu schaffen. Neben den EU-Mitgliedsstaaten und damaligen Beitrittskandidaten<br />

haben weitere europäische Staaten die Bologna-Erklärung mit unterzeichnet, so<br />

dass sie über die Europäische Union hinaus wirkt. Unterzeichnerstaaten sind: Belgien, Bulgarien,<br />

Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,<br />

Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />

Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik,<br />

Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.<br />

In der Bologna-Erklärung haben sich die Unterzeichnerstaaten auf folgende Ziele verständigt:<br />

Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse,<br />

Schaffung eines zweistufigen Systems von Abschlüssen,<br />

Einführung eines Leistungspunktesystems,<br />

Beseitigung von Mobilitätshemmnissen,<br />

Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung<br />

Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.<br />

Die erste Nachfolgekonferenz fand im Jahr 2001 in Prag statt. Hier wurden die bisherigen<br />

Ziele des Bologna-Prozesses bekräftigt und drei zusätzliche Ziele verabschiedet:<br />

Förderung des Lebenslangen Lernens,<br />

Förderung der Beteiligung der Studierenden an der Gestaltung des europäischen Hochschulraums<br />

Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums.<br />

In der zweiten Nachfolgekonferenz im Jahr 2003 in Berlin wurden <strong>zum</strong> einen konkrete<br />

Umsetzungsprojekte bis <strong>zum</strong> Jahr 2005, hierzu soll die dritte Nachfolgekonferenz in Bergen<br />

(Norwegen) stattfinden, definiert. Zusätzlich wurde vereinbart:<br />

die Doktorandenausbildung in den Bologna-Prozess einzubeziehen,<br />

Bachelor/Master-Studiengänge einzuführen,<br />

die Anerkennung von Abschlüssen zu verbessern,<br />

die Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene zu fördern.<br />

Bei der Konferenz in Bergen sollen sowohl die Fortschritte vorgestellt als auch weitere Ziele<br />

festgelegt werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat zu den Nachfolgekonferenzen jeweils<br />

einen Nationalen Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland vorgelegt.<br />

Der Bericht wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie<br />

der Kultusministerkonferenz erstellt.

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