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72 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

musikbereich wird eine Einlösung dieser Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission<br />

„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ dringend eingefordert. Es bleibt abzuwarten,<br />

ob die derzeit arbeitende Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „<strong>Kultur</strong> in<br />

Deutschland“ an die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft des<br />

Bürgerschaftlichen Engagements“ anknüpfen und deren Umsetzung <strong>zum</strong>indest in den Fragen<br />

von kulturpolitischer Relevanz einfordern wird.<br />

Noch offen ist ebenfalls die Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Zukunft<br />

des Bürgerschaftlichen Engagements“, Spenden und Mitgliedsbeiträge gleich zu behandeln.<br />

Auch hier fordern insbesondere die Laienmusikverbänden die Umsetzung der Handlungsempfehlung.<br />

Als Argument wird angeführt, dass auch die Mitgliedsbeiträge den gemeinnützigen<br />

Zwecken des Vereins dienen und die steuerrechtliche Abgrenzungen zwischen<br />

Spende und Mitgliedsbeitrag von den Bürgerinnen und Bürgern oftmals nicht nachvollzogen<br />

werden können.<br />

Ebenfalls in der 14. Legislaturperiode wurde das Stiftungssteuer- und das Stiftungsrecht<br />

reformiert. Mit beiden Vorhaben verfolgte die Bundesregierung die Absicht, Anreize zur<br />

Errichtung von Stiftungen zu schaffen. Die Reformen im Stiftungsrecht sichern ein Recht<br />

auf Stiftung zu, verändern das Genehmigungs- zu einem Anerkennungsverfahren und sehen<br />

als Aufgabe für Stiftungsaufsichtsbehörden v.a. die Beratung von Stifterinnen und Stiftern<br />

vor. Durch Anreize im Steuerrecht sollten mehr potenzielle Stifterinnen und Stifter in<br />

ihrem Vorhaben ermutigt werden, eine Stiftung zu gründen. Stiftungen sind eine wichtige<br />

Form des Bürgerschaftlichen Engagements. Eine Stiftung ist die Verbindung einer Idee mit<br />

Geld. D.h. in der Stiftungssatzung wird der Stiftungszweck, also die Idee, festgelegt; damit<br />

diese verwirklicht werden kann, muss ausreichendes Stiftungskapital, i.d.R. Geld, zur Verfügung<br />

gestellt werden, denn eine Stiftung verwirklicht ihre Zwecke aus den Erträgen des<br />

Stiftungskapitals. Der Kapitalstock als solcher soll unangetastet bleiben. Stiftungen übernehmen<br />

gerade in der Förderung von Projekten kultureller Bildung eine wichtige Funktion.<br />

Sie fördern junge begabte Künstler, sie unterstützen Maßnahmen der kulturellen Kinder-<br />

und Jugendbildung, sie ermöglichen den Zugang zu Kunst und <strong>Kultur</strong>. Stiftungen<br />

haben in den letzten acht Jahren an Popularität gewonnen, was sich in einer deutlichen<br />

Steigerung der Anzahl der Stiftungserrichtungen niederschlägt. Dazu beigetragen hat <strong>zum</strong><br />

einen die verstärkte Diskussion um Stiftungen in der Öffentlichkeit, <strong>zum</strong> anderen, dass es<br />

teilweise ausreichend privates Vermögen gibt, das in Stiftungen eingebracht werden kann.<br />

Die Errichtung einer Stiftung ist die Möglichkeit auch über den Tod hinaus wirken zu<br />

können.<br />

Ein Problem stellt nach wie vor die Spendenhaftung dar. In seiner Resolution „Bürgerschaftlich<br />

Engagierte nicht mit unangemessenen Haftungsrisiken belasten“ (siehe Teil D)<br />

fordert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat die Bundesregierung auf, die bestehenden Haftungsregelungen<br />

für ehrenamtliche Vorstände von Vereinen und Stiftungen zu präzisieren.<br />

Der ehrenamtliche Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung haftet unbeschränkt, persönlich<br />

und mit seinem gesamten Vermögen gegenüber der Stiftung bzw. dem Verein als solchen,<br />

oder gegenüber Dritten, insbesondere der Finanzverwaltung oder den Sozialversicherungsträgern.<br />

Diese Haftungsrisiken erscheinen gerade für ehrenamtlich Engagierte als<br />

un<strong>zum</strong>utbar.<br />

Gerade bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen, die der ehrenamtliche Vereinsvorstand<br />

nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt hat, stellt sich oft erst Jahre nach<br />

der Ausstellung einer Spendenbescheinigung im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die

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