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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 41<br />

des. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll<br />

sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der<br />

Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren<br />

und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.<br />

In diesen Paragrafen wird der bildungspolitische Kontext der frühkindlichen Erziehung<br />

und Betreuung deutlich. Kinderkrippen und die Tagespflege sind Bildungsorte. Der Spracherwerb<br />

beginnt in den ersten Lebensjahren. Gerade in Kinderkrippen und der Tagespflege<br />

kann der Erwerb der deutschen Sprache nachhaltig unterstützt werden. Unter dreijährige<br />

Kinder singen bereits, sie tanzen und sie malen. Sie setzen sich kreativ mit ihrer Umwelt<br />

auseinander. Der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern muss daher auch in Hinblick<br />

auf die kulturelle Bildung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden (siehe hierzu<br />

Kapitel 4 Arbeitsmarkt <strong>Kultur</strong> und Qualifizierung). In § 23 KJHG wird festgelegt, dass<br />

auch Tagesmütter und Tagesväter die geeigneten Qualifikationen mitbringen müssen, die<br />

sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder durch andere Weise nachgewiesen haben<br />

müssen. Das Deutsche Jugendinstitut hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend bestehende Fortbildungsprogramme für Tagesmütter evaluiert<br />

und Gütemerkmale für die Tagespflege erarbeitet.<br />

2.3.5 Bildungsberichterstattung<br />

In der in Folge der Ergebnisse der PISA-Studie einsetzenden Bildungsreformdiskussion<br />

wurde auch darüber debattiert, dass in Deutschland eine unzureichende Bildungsberichterstattung<br />

vorliegt. Dieses Fehlen wurde als ein Grund angesehen, dass im Unterschied zu<br />

anderen Ländern, die über entsprechende Nationale Bildungsberichte verfügen, auf Mängel<br />

im Bildungswesen in der Vergangenheit unzureichend reagiert wurde.<br />

Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2002 die Bundesregierung beauftragt, sich mit den<br />

Ländern zur Erarbeitung eines nationalen Bildungsberichts und eines nationalen Sachverständigenrates<br />

zur Begutachtung und Berichterstattung des Bildungswesens zu verständigen.<br />

Auf der Grundlage dieses Bundestagsbeschlusses hat das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung u.a. das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, eine Studie „Konzeptionelle<br />

Grundlagen für einen Nationalen Bildungsbericht – Non-formale und informelle<br />

Bildung im Kindes- und Jugendalter“ vorzulegen. Die Studie ist im Januar 2004 erschienen<br />

und bietet eine Übersicht zu den qualitativen und quantitativen Daten zur außerschulischen<br />

Kinder- und Jugendbildung sowie zur informellen Bildung in Familie, Peer-Groups<br />

und durch Medien. Dabei beschränkt sich die Studie nicht allein auf die Auflistung von<br />

Quellen, sondern stellt Daten bereit, ordnet diese ein, bewertet und entwickelt hieraus<br />

Anforderungen an einen künftigen Nationalen Bildungsbericht.<br />

Die außerschulische Kinder- und Jugendkulturarbeit wird anhand von Material aus der<br />

Bundesvereinigung <strong>Kultur</strong>elle Jugendbildung respektive ihren Mitgliedsorganisationen dargestellt.<br />

Über differenziertes Datenmaterial verfügt der Verband deutscher Musikschulen,<br />

der jährlich seine fast 1.000 Mitgliedsschulen befragt. Vergleichbares Material liegt aus<br />

anderen Sparten oder anderen Einrichtungsformen nicht vor. Dieses ist in erster Linie darauf<br />

zurückzuführen, dass bei den Institutionen mit einem Haus vielfach die Ressourcen für

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