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118 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

also den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung,<br />

bezahlt. Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wird<br />

die Fortführung der bisherigen Praxis unmöglich machen. Ab dem 1. Februar 2006 entsteht<br />

ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf<br />

Monate mit Versicherungspflicht vorliegen. Bislang sind die letzten drei Jahre maßgebend.<br />

Für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Kostümbildner, die nicht fest an einem Theater<br />

beschäftigt sind, wird es schwer sein, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich ist<br />

nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit der Trend zu einer Reduzierung von Gagen<br />

und Honoraren festzustellen bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungserwartung. Sofern<br />

Tariflöhne existieren, werden diese teilweise unterschritten. Ebenso verlangen nach Angaben<br />

der Bundesagentur für Arbeit Fernsehproduzenten und -sender umfangreichere Rechteübertragungen<br />

von Schauspielern und Regisseuren ohne Zahlung von Zusatz- oder Wiederholungshonoraren.<br />

D.h. die zunächst sehr positiv aussehende soziale Absicherung der<br />

Künstler von Bühne, Film und Theater ist bei genauerer Betrachtung nicht so günstig wie<br />

es auf den ersten Blick erscheint. Bereits jetzt zeichnet sich ein Trend ab, dass mehr und<br />

mehr Künstler selbstständig und nicht mehr abhängig beschäftigt arbeiten wollen. Sie werden<br />

voraussichtlich Mitglied der Künstlerversicherung werden, so dass ein weiterer Anstieg<br />

der Versichertenzahl in der Künstlersozialkasse zu erwarten ist.<br />

Auffallend ist auch, dass von den Bibliothekaren, Archivaren und Museumsfachleuten nur<br />

72% einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben. Bemerkenswert ist dies v.a.<br />

deshalb, weil gerade bei den Bibliothekaren und Archivaren in der Vergangenheit das abhängige<br />

Vollzeitbeschäftigungsverhältnis die Regel und die Selbstständigkeit die seltene<br />

Ausnahme war. Jetzt verfügt immerhin ein Prozentsatz von 28% über einen Arbeitsplatz,<br />

bei dem die Beschäftigung unter 15 Wochenstunden oder der Verdienst unter 400 Euro im<br />

Monat liegt.<br />

4.1.4 Entwicklung des Arbeitsmarktes <strong>Kultur</strong><br />

In „<strong>Kultur</strong>berufe in Deutschland“ wird angenommen, dass der Arbeitsmarkt <strong>Kultur</strong> bei<br />

abhängig Beschäftigten schrumpfen wird. In den Jahren 1995 bis 2001 waren Wachstumsraten<br />

zu verzeichnen. Die Zahl der abhängig Beschäftigten in <strong>Kultur</strong>berufen lag im Jahr<br />

1995 bei 330.000 Arbeitsplätzen, sie stieg bis <strong>zum</strong> Jahr 2001 auf 351.300 Arbeitsplätze<br />

und schrumpfte von diesem Höchststand auf 332.5000 im Jahr 2004. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass für das Jahr 2004 <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie im Herbst<br />

2004 noch keine abschließende Statistik vorlag.<br />

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes <strong>Kultur</strong> verläuft also parallel zu der der <strong>Kultur</strong>finanzierung<br />

(siehe hierzu Kapitel 3.8.1 <strong>Kultur</strong>finanzierung). Es steht zu erwarten, dass bei weiterhin<br />

sinkenden <strong>Kultur</strong>etats die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter sinken<br />

wird. Zu berücksichtigen ist ferner, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kein<br />

Arbeitsverhältnis mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bedeutet. Befristete Beschäftigungsverhältnisse<br />

wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zählen ebenfalls zur sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung. Einige Bereiche der kulturellen Bildung wie z.B. die soziokulturellen<br />

Zentren hätten sich ohne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht etablieren können.<br />

In diesem Bereich wurde eine große Expertise in der Nutzung von arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen entwickelt und so mancher aus diesem Kreis hat eine Erwerbskarriere, die aus<br />

einem Wechsel von befristeter Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsbeschaffungsmaß-

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