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MATERIALIEN 397<br />

7. Schadensersatz bei Verletzungen<br />

Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates ebenfalls nach wie vor hinsichtlich<br />

des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen. Bei Urheberrechtsverletzungen<br />

hat der Verletzer nach derzeit geltender Regelung in Deutschland nur die übliche Lizenzgebühr<br />

zu bezahlen, die er auch bei entsprechend ordnungsgemäßem Erwerb der Rechte<br />

zu bezahlen gehabt hätte. Das deutsche Urheberechtsgesetz sollte – ausländischen Beispielen<br />

folgend – jedenfalls bei vorsätzlichen Urheberrechtsrechtsverletzungen insbesondere<br />

bei Verletzungen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts mindestens die doppelte<br />

Lizenzgebühr als Schadensersatz <strong>zum</strong> Regelfall machen. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat fordert<br />

das Bundesministerium der Justiz auf, in den Gesetzesentwurf eine entsprechende Regelung<br />

aufzunehmen.<br />

Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat betrachtet das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren als Chance,<br />

dass die angemahnten Veränderungen noch in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden.<br />

Das Urheber- und Leistungsschutzrecht dient dazu, den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten<br />

sowie sonstigen Rechteinhabern eine angemessene Vergütung aus der<br />

Verwertung kreativer Leistungen zu ermöglichen. Diese Grundidee des Urheberrechts muss<br />

auch bei der anstehenden Urheberrechtsnovelle handlungsleitend sein.<br />

Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat fordert daher die Bundesregierung auf, diese und die weiteren<br />

geforderten dringenden Änderungen jetzt durchzuführen. Den Urhebern, Leistungsschutzberechtigten<br />

und sonstigen Rechteinhabern ist ein abermaliges Zuwarten auf eine nächste<br />

Urheberrechtsnovelle nicht mehr zu<strong>zum</strong>uten.<br />

1.12 Stellungnahme des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates –<br />

Nicht an der Nachwuchsförderung sparen!<br />

Deutscher <strong>Kultur</strong>rat fordert, die musisch-künstlerischen Wettbewerbe<br />

zu erhalten<br />

Berlin, den 26.09.2003. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände,<br />

hat mit großer Sorge den Haushaltsplanungen für die Jahre 2004 bis 2006 entnommen,<br />

dass die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Wettbewerbe<br />

gekürzt werden sollen. Von diesen Kürzungen wären auch die musisch-künstlerischen<br />

Wettbewerbe betroffen.<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert zur Zeit folgende Wettbewerbe:<br />

Bundeswettbewerb Kunststudenten stellen aus,<br />

Bundeswettbewerb Schüler komponieren – Treffen junger Komponisten,<br />

Bundeswettbewerb zur Förderung des Schauspielnachwuchses,<br />

Schüler machen Filme und Videos (Schülerfilmfestival),<br />

Schüler machen Lieder – Treffen Junge Musik-Szene,<br />

Schüler machen Theater -–Theatertreffen der Jugend,<br />

Schüler schreiben – Treffen junger Autoren.<br />

Die Wettbewerbe richten sich an künstlerisch begabte Jugendliche bzw. junge Studierende.<br />

Alle Wettbewerbe finden in Verbindung mit renommierten <strong>Kultur</strong>institutionen statt, die

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