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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 59<br />

Saarland<br />

Mit dem Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule“ soll ein möglichst flächendeckendes<br />

nachunterrichtliches Bildungs- und Betreuungsangebot aufgebaut werden. Das Programm<br />

„Freiwillige Ganztagsschule“ knüpft an vorherige Maßnahmen an, in denen in erster Linie<br />

eine Hausaufgabenbetreuung gewährleistet wurde. Freiwillige Ganztagsschulen basieren auf<br />

der Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Einrichtungen der Jugendhilfe, es wird<br />

zusätzliches Lehrpersonal zur Verfügung gestellt. Schulen aller Schulformen können zur Freiwilligen<br />

Ganztagsschule werden. Insbesondere in den Ballungszentren besteht eine große<br />

Nachfrage. An dem Angebot müssen mindestens 10 Kinder teilnehmen, damit wird gewährleistet,<br />

dass auch an kleinen Schulstandorten die Entwicklung zur Freiwilligen Ganztagsschule<br />

möglich ist. Die Nachmittagsbetreuung erfolgt durch Sozialpädagogen, Erzieher oder betreuungserfahrene<br />

Kräfte. Die Nutzung der Nachmittagsangebote ist kostenpflichtig.<br />

Sachsen<br />

Die Definition der Ganztagsangebote folgt den Vorgaben der Kultusministerkonferenz.<br />

Eltern und Lehrer müssen der Entwicklung zur Ganztagsschule zustimmen. Das Ganztagsangebot<br />

soll in Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen realisiert werden, es<br />

handelt sich in jedem Fall um ein Schulangebot. Das Land Sachsen unterstützt den Aufbau<br />

von Ganztagsschulen durch das Programm „Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten“.<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Das Programm IZBB wurde im Land sehr gut angenommen. Die Auswahl erfolgt nach<br />

folgenden Kriterien: Förderung qualitativ hochwertiger Konzepte besonders in Sekundarschulen<br />

und Grundschulen in Kooperation mit dem Hort. Daneben wurde auf regionale<br />

Ausgewogenheit, angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Schulträger usw. geachtet.<br />

Das Musikgymnasium Wernigerode unterliegt als Landesschule einem gesonderten<br />

Verfahren und ist für die Förderung vorgesehen.<br />

Schleswig-Holstein<br />

Schwerpunkt der Aktivitäten ist der Ausbau der „Offenen Ganztagsschule“. Bei der offenen<br />

Ganztagsschule gibt es ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsangebot. Die verstärkte<br />

Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern und der örtlichen Jugendhilfe<br />

wird angestrebt. Die Offene Ganztagsschule gilt für die Primar- und die Sekundarstufe<br />

I. Die Angebote der offenen Ganztagsschule umfassen:<br />

· Hausaufgabenhilfe<br />

· Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und für<br />

besonders begabte Schülerinnen und Schüler<br />

· Angebote zur musisch-kulturellen Bildung und Erziehung<br />

· Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote<br />

· Angebote im Bereich der Umweltbildung / Erziehung zur Nachhaltigkeit<br />

· Projekte der Jugendhilfe, insbesondere der außerschulischen Jugendarbeit und der außerschulischen<br />

Bildung sowie<br />

· berufsorientierende Angebote.<br />

Aus dem <strong>Kultur</strong>bereich wurde mit dem Landesmusikrat Schleswig-Holstein eine Rahmenvereinbarung<br />

geschlossen.

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