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INFRASTRUKTUR KULTURELLER BILDUNG 95<br />

Im Rahmen seiner Programmautonomie ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk gefordert,<br />

die Wahrnehmung seines <strong>Kultur</strong>- und Bildungsauftrags zu verstärken. In den letzten Jahren<br />

haben ARD und ZDF neue Foren für <strong>Kultur</strong> in ihren Programmangeboten geschaffen.<br />

Dies sind wichtige Zukunftsinvestitionen in die Weiterentwicklung des Rundfunks und der<br />

durch ihn vermittelten kulturellen Vielfalt. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat fordert die Politik –<br />

insbesondere die Länderparlamente und -regierungen – auf, dafür Sorge zu tragen, dass der<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Auftrag auch in Zukunft wirksam und in seiner ganzen<br />

Breite erfüllen kann. Die Länderparlamente sind gefordert, ausreichend Mittel für die<br />

Filmförderinstitutionen bereit zu stellen, um die Realisierung von unabhängigen Filmproduktionen<br />

und innovativen Projekten sicherzustellen. Diese Filmprojekte können nur mit<br />

Hilfe von Fördermitteln entstehen und sie garantieren Innovationen in der Filmindustrie.<br />

Aber auch die privaten Rundfunkanstalten sind <strong>zum</strong>indest im Rahmen der so genannten Fensterprogramme<br />

verpflichtet, <strong>Kultur</strong> und Bildung Platz einzuräumen. Im Dritten Abschnitt Vorschriften<br />

für den privaten Rundfunk ist in § 31 Sendezeit für unabhängige Dritte festgelegt:<br />

§ 31 Sendezeit für unabhängige Dritte (8. Rundfunkstaatsvertrag)<br />

(1) Ein Fensterprogramm, das aufgrund der Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit<br />

nach den vorstehenden Bestimmungen ausgestrahlt wird, muss unter Wahrung der Programmautonomie<br />

des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm,<br />

insbesondere in den Bereichen <strong>Kultur</strong>, Bildung und Information, leisten. Die Gestaltung des<br />

Fensterprogramms hat in redaktioneller Unabhängigkeit vom Hauptprogramm zu erfolgen.<br />

Daraus folgt, dass, obwohl der private Rundfunk in erster Linie dem Primat der Ökonomie<br />

unterliegt, d.h. das Programm gesendet wird, das die höchsten Einschaltquoten erreicht<br />

und damit zu den höchsten Preisen an die Werbewirtschaft verkauft werden kann, auch der<br />

private Rundfunk <strong>zum</strong>indest in den Fensterprogrammen seinem Auftrag nach Bildung und<br />

<strong>Kultur</strong> nachkommen muss.<br />

Eine wichtige Rolle bei der Förderung kultureller Bildung spielen die Landesmedienanstalten.<br />

Sie werden aus Gebühren finanziert. Ihnen obliegt <strong>zum</strong> einen die Lizenzierung und<br />

Überwachung der privaten Rundfunkanstalten, sie unterstützen <strong>zum</strong> anderen medienpädagogische<br />

Arbeit und leisten damit einen wesentlichen Beitrag in diesem – oftmals zu wenig<br />

beachteten - Feld der kulturellen Bildungsarbeit.<br />

3.4 <strong>Kultur</strong>elle Bildung und Zivilgesellschaft<br />

Bürgerschaftliches Engagement, sei es als Spende von Geld, Sachwerten oder von Zeit, ist<br />

ein unabdingbarer Bestandteil des kulturellen Lebens. In Kapitel 3.2 <strong>Kultur</strong>elle Bildung<br />

und Kirchen wurde das Bürgerschaftliche Engagement in der kulturellen Bildungsarbeit<br />

der Kirchen bereits beschrieben.

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