04.11.2013 Aufrufe

zum Download (8,57 MB) - Kultur bildet

zum Download (8,57 MB) - Kultur bildet

zum Download (8,57 MB) - Kultur bildet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 39<br />

In § 12 KJHG wird festgelegt, dass die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände<br />

und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern ist und<br />

in § 4, Abs. 2 wird der Vorrang der freien Jugendhilfe vor der öffentlichen Jugendhilfe<br />

festgelegt.<br />

Die außerschulische kulturelle Kinder- und Jugendbildung ist im Schnittfeld von <strong>Kultur</strong>-,<br />

Bildungs- und Jugendpolitik angesiedelt. Sie muss sich auf alle drei Politikfelder beziehen.<br />

In Hinblick auf das jugendpolitische Standbein steht sie in Konkurrenz zur Kinder- und<br />

Jugendbildung anderer Anbieter wie z.B. den Wohlfahrtsverbänden, den Umweltverbänden<br />

usw. Hinsichtlich der Förderung außerschulischer Kinder- und Jugendbildung stellen<br />

die Anteile aus dem jugendpolitischen Kontext eine wichtige Ressource dar. Nicht zu unterschätzen<br />

ist ferner der fachliche Austausch mit den anderen Trägern aus dem Jugendbereich.<br />

Anbieter kultureller Kinder- und Jugendbildung verstehen sich auch als Anwälte für<br />

die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen. Hier ist es wichtig, Allianzen mit<br />

anderen zu schmieden. Im Zuge der Entwicklung der Ganztagsschule stehen alle Anbieter<br />

außerschulischer Kinder- und Jugendbildung vor neuen Herausforderungen. Das von der<br />

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufene Bundesjugendkuratorium<br />

hat sich hierzu positioniert.<br />

Beispiele für die <strong>Kultur</strong>förderung aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend sind der Kinder- und Jugendliteraturpreis, der vom Arbeitskreis für Jugendliteratur<br />

vergeben wird und der Leopold, der vom Verband deutscher Musikschulen vergeben<br />

wird. Mit dem Kinder- und Jugendliteraturpreis werden Kinder- und Jugendbücher<br />

ausgezeichnet, mit dem Leopold CD, MC und CD-Rom. Um den Kinder- und Jugendliteraturpreis<br />

können sich Verlage bewerben, um den Leopold Tonträgerhersteller. Die Auswahl<br />

erfolgt durch Fachjurys der jeweiligen Verbände. Beide Auszeichnungen haben nicht<br />

nur eine verkaufsfördernde Funktion für die jeweils ausgezeichneten Bücher bzw. Tonträger,<br />

sie tragen zudem zur Markttransparenz bei, fördern gute Literatur und gute Musik, sie<br />

setzen zugleich ein kulturpolitisches Signal für die künstlerische Produktion für Kinder und<br />

Jugendliche.<br />

2.3.4 Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

Wie die außerschulische Kinder- und Jugendbildung wird auch die Betreuung von Kindern<br />

in Kindertagesstätten sowie der Tagespflege im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Im<br />

§ 24 KJHG Abs. 1 ist festgelegt, dass Kinder mit dem vollendeten 3. Lebensjahr einen<br />

Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung hat. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

müssen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindergärten oder in der Tagespflege bereitstellen.<br />

Dieser Rechtsanspruch der über dreijährigen Kinder wurde 1991 im KJHG verankert.<br />

Obwohl auch für Kinder unter drei Jahren ein entsprechendes Angebot bereit gehalten<br />

werden sollte, ist bis dato die Versorgung mit Krippenplätzen und Tagespflegestellen in<br />

Westdeutschland unzureichend. Bei den Krippenplätzen besteht eine Versorgungsquote von<br />

2,7% und bei der Tagespflege von 4,5%. Während in Ostdeutschland eine gute bis sehr<br />

gute Versorgung an Betreuungseinrichtungen vorliegt, bestehen in Westdeutschland gravierende<br />

Lücken. Eine Ausnahme stellt der Westteil Berlins dar, der über eine vergleichsweise<br />

gut ausgebaute Infrastruktur an Kinderbetreuung für unter Dreijährige verfügt.<br />

Mit dem Tagesbetreuungsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft trat, will die Bundesregierung,<br />

den Kommunen einen Ausbau der Tagesbetreuung auferlegen. § 24 Abs. 3 KJHG besagt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!