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98 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Freiraum tatsächlich ein abgeschlossenes Vorhaben bearbeitet werden kann. Der Nachteil<br />

ist, dass ein Projekt keine dauerhafte Finanzierung und damit kaum Kontinuität der Arbeit<br />

erlaubt. Schwierig wird es, wenn die kontinuierliche Kernaufgabe nunmehr projektmäßig<br />

gefördert wird, weil sich die Arbeitslogik und die Projekttöpfe widersprechen. An sich sollte<br />

insbesondere im Rahmen eines Modellprojektes, in dem beispielsweise neue Methoden der<br />

<strong>Kultur</strong>vermittlung erprobt werden, auch das Scheitern möglich sein, denn es handelt sich<br />

eben um eine Erprobung. In der Realität sieht es jedoch bereits seit Jahren so aus, dass ein<br />

Scheitern tunlichst vermieden wird, denn ein gescheiterter Projektnehmer hat kaum die<br />

Möglichkeit neue Projekte zu akquirieren.<br />

In dem Moment, in dem die Projektförderung zur Regel wird, wird die Idee eines Projektes,<br />

nämlich die zeitliche und inhaltliche Befristung, in das Gegenteil verkehrt. Projekte dienen<br />

dann zur dauerhaften Förderung von Institutionen mit dem Nachteil, dass eine Kontinuität<br />

der Arbeit kaum möglich ist, denn dauernd muss auf die Genehmigung eines Projektes<br />

gewartet werden. Eine Organisations- und Personalentwicklung über einen längeren Zeitraum<br />

hinweg ist so kaum möglich. Bei öffentlich geförderten Einrichtungen wirken sich<br />

Jahre – wie bereits an anderer Stelle angesprochen – nach Parlamentswahlen, in denen eine<br />

vorläufige Haushaltsführung üblich ist, die die Genehmigung neuer Projekte nicht zulässt,<br />

gerade zu verheerend aus. Zeiträume vom Januar eines Jahres, in dem die Restmittel aus<br />

dem Vorjahr verbraucht sein müssen, bis <strong>zum</strong> Juni, in dem im schlimmsten Fall neue Projekte<br />

genehmigt werden, bis hin <strong>zum</strong> Juli, wenn die ersten Mittel fließen, können von<br />

Institutionen, deren Etat vornehmlich aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen,<br />

kaum überbrückt werden. Zumal, wie bereits beschrieben, das Zuwendungsrecht vorgibt,<br />

dass eigene Mittel stets in die Förderung eingestellt werden müssen, so dass die Institutionen<br />

auch über keine Rücklagen verfügen können. Wenn diese Förderpraxis dann noch mit<br />

der Nutzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie beispielsweise Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

verbunden ist, potenziert sich das Problem.<br />

In der Praxis ist es traurige Realität, dass gerade im Bereich der kulturellen Bildung die<br />

skizzierte Projektförderung mit all ihren Nachteilen eher die Regel als die Ausnahme ist.<br />

Selbst in Institutionen, die über eine – relativ – gesicherte Finanzierung verfügen, wie Theater<br />

oder Museen, gehören Vorhaben der kulturellen Bildung oftmals <strong>zum</strong> Projektbereich<br />

mit den geschilderten Problemen. Der teilweise beklagte ungesicherte Status der außerschulischen<br />

kulturellen Bildung hängt mit diesen Finanzierungsformen zusammen.<br />

Darüber hinaus führt die – teilweise erzwungene – Projektorientierung von Institutionen<br />

dazu, dass Künstlerinnen und Künstler als genuine und echte Projektrealisierer oftmals das<br />

Nachsehen haben. Bereits in der 80er Jahren wurden mit Hilfe des damaligen Bundesministeriums<br />

für Bildung und Wissenschaft Modellvorhaben unterstützt, in denen Künstlerinnen<br />

und Künstler in der kulturellen Bildung neben ihrer künstlerischen Tätigkeit arbeiteten.<br />

Neben der sehr interessanten und produktiven Zusammenarbeit, die zwischen Künstlern<br />

und Kinder und Jugendlichen entstand, boten die Projekte auch den Künstlerinnen<br />

und Künstlern die Möglichkeit aus kunstnaher Tätigkeit Einkommen zu erzielen. Diese<br />

Künstlerinitiativen bereichern die kulturelle Bildungslandschaft. Sie sind unmittelbar und<br />

ohne pädagogischen Impetus. Im Gesamtspektrum der Infrastruktur kultureller Bildung<br />

dürfen sie nicht weiter an Boden verlieren.

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