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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 71<br />

tige Zusatzinformationen. Diese wenigen Beispiele belegen, dass Bürgerschaftliches Engagement<br />

im Bereich der kulturellen Bildung nicht erst erfunden werden muss, sondern ein<br />

konstitutives Element ist.<br />

Bürgerschaftliches Engagement in der kulturellen Bildung geht weit über die sehr wichtige<br />

und zahlenmäßig bedeutsame Arbeit der Laienmusikverbände hinaus. In allen künstlerischen<br />

Sparten sind bürgerschaftlich Engagierte aktiv und sichern so die Infrastruktur kultureller<br />

Bildung. In seiner Stellungnahme „Bürgerschaftliches Engagement in der <strong>Kultur</strong><br />

stärken! – Rahmenbedingungen für bürgerschaftlich Aktive verbessern“ (siehe Teil D) benennt<br />

der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat exemplarisch einige Arbeitsfelder von bürgerschaftlich Aktiven.<br />

2.5.1 Steuerrecht<br />

Die in der 14. Legislaturperiode arbeitende Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags<br />

„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement“ hat <strong>zum</strong> Ende der 14. Legislaturperiode<br />

im Juni 2002 ihren Abschlussbericht vorgelegt, der neben einer Bestandsaufnahme <strong>zum</strong><br />

bürgerschaftlichen Engagement konkrete Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber zur<br />

Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement enthält. Ein<br />

wichtiges Ergebnis der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“<br />

ist, dass die Rahmenbedingungen <strong>zum</strong>eist für alle Bereiche Bürgerschaftlichen Engagements<br />

gleichermaßen gelten. Veränderungen der Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches<br />

Engagement wirken sich also auch auf den <strong>Kultur</strong>bereich aus.<br />

Noch in der 14. Legislaturperiode wurde die so genannte Übungsleiterpauschale erhöht<br />

und auf so genannte Betreuer ausgeweitet. Zuvor galt ein Betrag von DM 2.400 im Jahr,<br />

den bürgerschaftlich Aktive als Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten konnten. Im<br />

<strong>Kultur</strong>bereich konnte auf Grund der Einschränkung auf Übungsleiter diese Pauschale vor<br />

allem von Aktiven aus dem Musikbereich in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2001<br />

wurde der Betrag auf 3.600 DM erhöht und der Kreis der Begünstigten auf Betreuer ausgedehnt.<br />

Dieser interpretationsfähige Begriff erlaubt es auch Bürgerschaftlich Aktiven aus<br />

anderen Sparten, den Steuerfreibetrag in Anspruch zu nehmen.<br />

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen<br />

Engagements“ hat darüber hinaus in ihren Handlungsempfehlungen dem Gesetzgeber<br />

empfohlen, eine allgemeine Aufwandspauschale für Bürgerschaftliches Engagement einzuführen,<br />

die jeder Aktive bei seiner Steuererklärung ohne Nachweis von Belegen aufführen<br />

kann. Als Betrag wurden ca. 500,— Euro im Jahr angedacht. Diese Aufwandspauschale<br />

sollte ein Teil der Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagements sein (siehe hierzu<br />

Kapitel Qualifizierung). Die Pauschale sollte zu einem Abbau an Bürokratie führen.<br />

Ebenso hat die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ vorgeschlagen,<br />

die Freibetragsgrenzen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen<br />

Vereinen anzuheben. Wenn derzeit die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer des<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs 30.678 Euro nicht übersteigen, unterliegen diese wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetriebe nicht der Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer. Die<br />

Höchstgrenze wurde 1990, damals mit dem DM-Betrag von 60.000,– DM, eingeführt.<br />

Eine Anpassung fand seither nicht statt. Die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen<br />

Engagements“ fordert die Anpassung der Grenze auf 40.000,– Euro und danach<br />

eine fortlaufende Anpassung entsprechend der Inflationsrate. Insbesondere aus dem Laien-

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