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52 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Vorbehalte. Auf Grund des schulfreien Nachmittags – von Hausaufgaben abgesehen – hat<br />

sich in Deutschland eine vielfältige Angebotslandschaft an außerschulischer Kinder- und<br />

Jugendbildung entwickelt, zu der auch die kulturelle Kinder- und Jugendbildung gehört.<br />

Den bundesgesetzlichen Rahmen hierfür steckt das Kinder- und Jugendhilfegesetz ab.<br />

Bei der PISA-Studie stellte sich heraus, dass Kinder und Jugendliche aus den Ländern, in<br />

denen die Ganztagsschule obligatorisch ist, besser abschnitten als deutsche Kinder. Es wurde<br />

daraus geschlussfolgert, dass die Ganztagsschule sich positiv auf den Erwerb von Kompetenzen<br />

auswirkt. Neben der bildungspolitischen Argumentation für Ganztagsschulen darf<br />

die familien- bzw. frauenpolitische nicht außer Acht gelassen werden. Ähnlich der Betreuung<br />

von unter dreijährigen Kinder stellt sich für ganztägig erwerbstätige Eltern das Problem,<br />

wie die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern gewährleistet werden kann. Die<br />

Versorgung mit Hortplätzen ist in vielen Ländern unzureichend, so dass Lücken in der<br />

Betreuung entstehen. Mit der Entwicklung der Ganztagsschule sollten also zwei Fliegen<br />

mit einer Klappe geschlagen werden: die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche verbessert<br />

und die Betreuungsmöglichkeit ausgeweitet.<br />

Der Bund stellte für den Ausbau von Schulen zu Ganztagsschulen Investitionsmittel zur<br />

Verfügung. In der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und<br />

Betreuung“ 2003 – 2007 (IZBB) haben sich Bund und Länder über den Zweck der Finanzhilfen,<br />

deren Verwendung usw. verständigt. Von Länderseite wurde intensiv darauf gedrungen,<br />

dass der Bund keinen inhaltlichen Einfluss auf die unterschiedlichen Konzepte der<br />

Ganztagsschule nimmt und seine Mittel ausschließlich für Investitionen, das sind Neubau-,<br />

Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie mit den<br />

Investitionen verbundene Dienstleistungen zur Verfügung stellt.<br />

Damit eine Schule mit den Mitteln des Investitionsprogramms vom Bund gefördert wird,<br />

muss sie ein eigenes pädagogisches Konzept vorlegen. Danach entscheidet die zuständige<br />

Behörde im Land, in der Regel das Kultusministerium, ob die Schule gefördert wird. Zur<br />

Orientierung gelten pädagogische Leitziele.<br />

Das pädagogische Konzept einer Ganztagsschule sollte sich an folgenden Leitzielen orientieren:<br />

1. Individuelle Förderung und Eröffnen von Lernchancen durch eine Pädagogik der Vielfalt,<br />

die konsequent die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und<br />

Schüler berücksichtigt, wie <strong>zum</strong> Beispiel Begabungen, Lernhaltung, die Lernumgebung<br />

im Elternhaus und Vorwissen aus der Lebenswelt<br />

2. Veränderung von Unterricht und Lernkultur durch Verknüpfung von Unterricht, Zusatzangeboten<br />

und Freizeit über Vor- und Nachmittag, <strong>zum</strong> Beispiel Lösung vom 45-<br />

Minuten Takt, Raum für freien Unterricht und für Projekte<br />

3. Soziales Lernen über verschiedene Altersgruppen hinweg durch Angebote, die das Leben<br />

und Lernen in Gemeinschaft, respektvollen Umgang miteinander und soziale Kompetenz<br />

fördern<br />

4. Partizipation durch verbesserte Möglichkeiten der Mitentscheidung, Mitgestaltung und<br />

Mitverantwortung von Eltern und Schülerinnen und Schülern<br />

5. Öffnung von Schule durch Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe, sozialen und<br />

kulturellen Einrichtungen und mit Betrieben vor Ort<br />

6. Kreative Freizeitgestaltung durch Einbeziehung außerschulischer Angebote, <strong>zum</strong> Beispiel<br />

von Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereinen<br />

7. Qualifizierung des Personals durch entsprechende Weiterbildungen für Schulleitung,<br />

Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner

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